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Börsenlexikon

Investmentbanking ist die Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten, die Unternehmen und Institutionen bei der Kapitalbeschaffung, Fusionen, Übernahmen und Wertpapierplatzierungen berät und diese Transaktionen arrangiert.

Investmentbanken fungieren als Vermittler zwischen Kapitalanbietern (Investoren) und Kapitalsuchenden (Unternehmen, Staaten). Sie unterstützen ihre Kunden bei der Emission von Aktien oder Anleihen, organisieren den Verkauf von Unternehmensteilen und begleiten Fusionen und Übernahmen. Im Unterschied zu Geschäftsbanken, die primär Kredite vergeben und Sparkonten anbieten, konzentrieren sich Investmentbanken auf Kapitalmarktaktivitäten.

Ein typisches Szenario ist die Neuemission einer Anleihe. Ein Unternehmen benötigt 100 Millionen Euro Fremdkapital. Die Investmentbank prüft die Bonität des Unternehmens, entwickelt mit ihm zusammen die Konditionen (etwa eine Laufzeit von 7 Jahren und ein Kupon von 3,5 Prozent pro Jahr) und platziert die Anleihen bei institutionellen Investoren sowie Privatanlegern. Die Bank verdient an Gebühren und Provisionen, typischerweise ein Prozentsatz des Emissionsvolumens.

Ähnlich funktioniert ein Börsengang (IPO): Die Investmentbank bewertet das Unternehmen, legt einen Ausgabepreis fest, koordiniert die Vermarktung der Aktien und verwaltet die Zuteilung an Investoren. Sie trägt auch das Platzierungsrisiko, falls sich die Wertpapiere nicht vollständig verkaufen lassen.

Für Privatanleger ist Investmentbanking indirekt relevant: Die von Investmentbanken arrangierten Emissionen schaffen neue Anlageprodukte. Wer Unternehmensanleihen oder neu börsennotierte Aktien kauft, profitiert von der Arbeit dieser Banken – erhält aber auch Zugang zu Wertpapieren, die sonst nur großen Investoren offenstünden. Zugleich können Gebührenstrukturen und Interessenskonflikte entstehen, wenn eine Bank sowohl das emittierende Unternehmen als auch potenzielle Käufer berät.

Eng verwandte Begriffe sind die Underwriting, bei der die Bank das Emissionsrisiko übernimmt, die Due Diligence, also die tiefgehende Prüfung eines Unternehmens vor einer Transaktion, und das Mergers & Acquisitions (M&A), das die Beratung bei Firmenzusammenschlüssen und Übernahmen bezeichnet. Auch die Kapitalmarktregulierung durch Behörden wie die BaFin beeinflusst, wie Investmentbanken tätig werden dürfen.