Börsenlexikon
Ein Quartalsbericht ist eine von börsennotierten Unternehmen regelmäßig veröffentlichte Finanzübersicht, die Umsatz, Gewinn und weitere Kennzahlen für einen Dreimonatszeitraum offenlegt und damit Investoren über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.
Der Quartalsbericht wird typischerweise vier bis acht Wochen nach Ablauf eines Quartals veröffentlicht. Ein Geschäftsjahr wird dabei in vier Quartale aufgeteilt: Q1 (Januar bis März), Q2 (April bis Juni), Q3 (Juli bis September) und Q4 (Oktober bis Dezember). Börsennotierte Unternehmen sind in den meisten Jurisdiktionen verpflichtet, diese Berichte zu veröffentlichen, um Markttransparenz zu gewährleisten.
Der Bericht enthält typischerweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (die Umsätze, Kosten und Gewinne zeigt), eine Bilanz (die Vermögenswerte und Schulden abbildet) sowie einen Kapitalflussrechnung. Zusätzlich erläutern Managementkommentare die Geschäftsentwicklung und geben häufig einen Ausblick auf zukünftige Erwartungen.
Quellensteuer ist eine Abgabe, die der Emittent oder Zahlstelle bei der Auszahlung von Erträgen (Zinsen, Dividenden, Gewinne) direkt vom Ertrag einbehält und an die Finanzbehörde abführt, statt sie dem Anleger auszuzahlen.
Die Quellensteuer wird vom Schuldner des Ertrags eingezogen – beispielsweise von der Bank bei Zinszahlungen oder vom Unternehmen bei Dividendenzahlungen. Der Anleger erhält den Ertrag also bereits vermindert um die Steuer. Dies ist ein Erhebungsmechanismus, der die Steuerveranlagung vereinfachen soll, da die Steuer nicht erst nachträglich vom Anleger eingezogen werden muss.
Die Höhe der Quellensteuer hängt von der Art des Ertrags, dem Wohnsitzland des Anlegers und gegebenenfalls von Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die jeweils geltenden Quellensteuersätze sind maßgeblich; sie können sich ändern und sollten in der aktuellen Rechtsordnung überprüft werden.

