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Börsenlexikon

Der Vorstand ist Teil des Managements einer Börse. Er ist verantwortlich für die Entscheidungen, die über die Entwicklung und den Erfolg der Börse entscheiden. Ein Vorstand besteht aus mehreren Personen, etwa einem Vorsitzenden, einem Vizepräsidenten, einem Generaldirektor und verschiedenen Aufsichtsräten. In vielen Ländern ist ein Aufsichtsrat (Board of Directors) für die Überwachung des Managements und die Beratung des Vorstands verantwortlich. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Börse müssen eine eindeutige Unabhängigkeit gewährleisten, um bei der Ausübung ihrer Funktionen keine Interessenkonflikte herbeizuführen.

Der Vorstand hat die Aufgabe, die Richtlinien, Gesetze und Standards der Regulierungsbehörde zu überwachen und einzuhalten. Der Vorstand unterliegt auch dem Aktionär, der als Eigentümer der Börse fungiert. Es ist der Vorstand, der für die Überwachung der Aktiengeschäfte einer Börse verantwortlich ist. Der Vorstand legt fest, welche Aktien gehandelt werden dürfen, wie sie gehandelt werden können, welchen Richtlinien sich die Händler unterwerfen müssen und welche Aktionen bei unerfüllten Pflichten durchgeführt werden. Darüber hinaus muss der Vorstand für die Sicherheit der auf der Börse gehandelten Vermögenswerte und die Erhaltung der Integrität des Börsenmarktes sorgen.

Der Vorstand kann zwischen verschiedenen Parteien wie Börsenmitgliedern, Kunden, Geschäftsbanken, Brokern, Abwicklungsunternehmen und Finanzinstituten vermitteln, um die faire Behandlung der beteiligten Parteien sicherzustellen. Der Vorstand trägt darüber hinaus auch eine wichtige Verantwortung, um die Nachfrage nach und die Aktivität an der Börse zu erhöhen. Er muss dessen versichernd, dass die Marktnutzer über die Funktionsweise der Börse vollständig informiert sind und sich stets in einer sicheren Handelsumgebung befinden. Darüber hinaus planen und entwickeln Mitglieder des Vorstandes auch neue Strategien und Methoden zur Förderung des Handels an der Börse.