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Börsenlexikon

Ein Umtauschangebot ist ein Angebot eines Unternehmens an seine Aktionäre oder Anleihegläubiger, ihre Wertpapiere gegen andere Wertpapiere (meist Aktien des übernehmenden Unternehmens) auszutauschen, typischerweise im Rahmen einer Übernahme oder Umstrukturierung.

Das Umtauschangebot funktioniert nach einem festgelegten Umtauschverhältnis. Der Emittent definiert, wie viele neue Wertpapiere ein Anleger für jedes alte Wertpapier erhält. Dieses Verhältnis basiert auf einer vorher festgestellten Bewertung beider Unternehmen oder auf einem vereinbarten Kurs. Die Anteilseigner oder Gläubiger können dann entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder ihre bisherigen Papiere behalten.

Praktisches Beispiel: Ein Unternehmen A möchte das Unternehmen B übernehmen. Für jede Aktie von B sollen die Aktionäre zwei neue Aktien von A erhalten. Ein Investor, der 1.000 Aktien von B hält, könnte diese umtauschen und erhielte dann 2.000 Aktien von A. Alternativ kann er seine B-Aktien behalten oder am Markt verkaufen.

Bei Anleihen funktioniert das Prinzip ähnlich: Ein Unternehmen könnte seinen Anleihegläubigern anbieten, ihre Anleihen mit 5 Prozent Kupon gegen neue Anleihen mit 3 Prozent Kupon umzutauschen – etwa weil die Kreditkosten gesunken sind. Der Umtausch kann mit einem Agio (Aufschlag) oder Disagio (Abschlag) verbunden sein, um den Gläubiger für die veränderten Bedingungen zu entschädigen.

Für Privatanleger ist das Umtauschangebot relevant, weil es ihre Vermögensstruktur unmittelbar verändert. Sie müssen bewerten, ob die erhaltenen neuen Wertpapiere mindestens denselben Wert haben wie die bisherigen. Dabei spielen die Bonität des übernehmenden Unternehmens, die Liquidität der neuen Wertpapiere und steuerliche Folgen eine Rolle. Ein Umtausch kann steuerpflichtige Gewinne auslösen, je nachdem wie die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert behandelt wird – hier sollten die jeweils geltenden steuerlichen Regelungen beachtet werden.

Umtauschangebote unterscheiden sich von klassischen Übernahmeangeboten dadurch, dass nicht Bargeld, sondern Wertpapiere gezahlt werden. Sie sind verwandt mit Squeeze-out-Verfahren, bei denen Minderheitsaktionäre zu einem Verkauf ihrer Anteile gezwungen werden können, sowie mit Wandelanleihen, bei denen Gläubiger das Recht haben, ihre Anleihe in Aktien umzuwandeln. Auch das Tenderangebot ist ein ähnlicher Mechanismus, bei dem ein Unternehmen seine eigenen Wertpapiere zurückkauft oder Investoren zum Verkauf auffordert.