Börsenlexikon
Ein Prospekt ist ein behördlich genehmigtes Informationsdokument, das ein Emittent (Unternehmen, Staat oder Fonds) vor der öffentlichen Ausgabe von Wertpapieren oder Anteilen veröffentlichen muss und in dem alle wesentlichen Daten zum Angebot und zum Emittenten dargelegt werden.
Der Prospekt dient als rechtlich verbindliche Informationsquelle für Privatanleger und andere Käufer. Er enthält Angaben über das emittierende Unternehmen oder die Organisation, die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, die Risiken, die Verwendung der Erlöse sowie die genauen Bedingungen des Wertpapiers oder Fonds. Bei Aktienemissionen finden sich darin beispielsweise die Anzahl der ausgegebenen Aktien, der Ausgabepreis und die Gewinnbeteiligung. Bei einer Anleihe mit einem Nennwert von 1.000 Euro und einem Kupon von 5 Prozent würde der Prospekt festhalten, dass der Käufer jährlich 50 Euro Zinsen erhält und die Rückzahlung der 1.000 Euro zu einem bestimmten Termin erfolgt.
Die Prospektpflicht ist gesetzlich verankert und soll Anleger vor Irreführung schützen. Vor Genehmigung durch die zuständige Behörde (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) darf das Angebot nicht öffentlich gemacht werden. Damit unterscheidet sich der Prospekt von ungenehmigten Marketingmaterialien oder Verkaufsunterlagen, die weniger strenge Anforderungen erfüllen müssen.
Für Privatanleger ist die Lektüre eines Prospekts wichtig, um die Chancen und Risiken einer Anlage selbst beurteilen zu können. Allerdings sind Prospekte oft umfangreich und technisch formuliert. In vielen Fällen können Anleger auf die sogenannte Zusammenfassung (Summary) zurückgreifen, die die wesentlichsten Punkte kompakt darstellt.
Ausnahmen von der Prospektpflicht bestehen etwa bei sehr kleinen Angeboten unterhalb bestimmter Schwellenwerte oder bei Privatplatzierungen. Diese werden stattdessen mit anderen Informationsdokumenten wie einem Informationsblatt oder einer Privatplatzierungsmitteilung begleitet.
Eng verwandte Begriffe sind das Emissionsprospekt, das speziell bei Neuemissionen von Aktien verwendet wird, das Verkaufsprospekt für Fonds, das Basisinformationsblatt (KID), das eine standardisierte Kurzfassung darstellt, und die Offenlegung, die laufende Informationspflichten des Emittenten nach der Emission beschreibt.

