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Börsenlexikon

Der Nominalbetrag ist der Nennwert eines Wertpapiers, also der auf dem Papier festgeschriebene Betrag, auf den sich die Verzinsung und Rückzahlung beziehen.

Der Nominalbetrag unterscheidet sich vom Kurs, zu dem ein Wertpapier an der Börse gehandelt wird. Bei einer Anleihe mit einem Nominalbetrag von 10.000 Euro zahlt der Emittent (Herausgeber) am Ende der Laufzeit genau diesen Betrag zurück – unabhängig davon, ob ein Anleger die Anleihe zu 98 Prozent oder zu 102 Prozent des Nennwerts gekauft hat. Der Kaufpreis bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage am Markt, wird aber stets als Prozentsatz des Nominalbetrags notiert.

Praktisches Beispiel: Ein Privatanleger kauft eine Anleihe mit 10.000 Euro Nominalbetrag und 3 Prozent Kupon (jährliche Verzinsung). Die Anleihe wird am Markt zu 101 Prozent gehandelt, der Anleger zahlt also 10.100 Euro. Jedes Jahr erhält er 300 Euro Zinsen (3 Prozent von 10.000 Euro), nicht von 10.100 Euro. Nach zehn Jahren erhält er bei Fälligkeit die vollen 10.000 Euro zurück – seine Einzahlung von 10.100 Euro wird nicht erstattet.

Der Nominalbetrag ist für Anleger deshalb wichtig, weil er die tatsächliche Zinsleistung bestimmt. Ein Kurs unter 100 Prozent (Disagio) bedeutet, dass der Anleger das Wertpapier unter seinem Nennwert kauft und bei Rückzahlung einen Kursgewinn realisiert. Ein Kurs über 100 Prozent (Agio) führt zu einem Kursverlust bei Fälligkeit. Diese Unterschiede beeinflussen die Gesamtrendite erheblich.

Bei Aktien existiert ein ähnliches Konzept: der Nennwert oder die Stückzahl gibt an, wie groß der Eigentumsanteil ist. Der Börsenkurs kann aber stark vom Nennwert abweichen. Der Nominalbetrag bildet hier die rechnerische Grundlage für Dividendenzahlungen und Stimmrechte.

Verwandte Begriffe sind der Kurs, der den aktuellen Marktpreis angibt, der Kupon, der die jährliche Zinszahlung beziffert, und der Nennwert, ein Synonym für Nominalbetrag, das besonders bei Aktien verwendet wird. Das Disagio oder Agio beschreibt die Differenz zwischen Kauf- und Nennwert.