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Börsenlexikon

Eine Minderaktie ist eine Aktie, deren Nennwert kleiner ist als der Nennwert der Standardaktien desselben Unternehmens und die dadurch Anlegern mit geringerem Kapital den Zugang zur Beteiligung ermöglicht.

Unternehmen können ihre Grundkapitalstruktur so gestalten, dass neben Standardaktien auch Aktien mit niedrigerem Nennwert existieren. Dies geschieht häufig durch Kapitalmaßnahmen wie Aktiensplits oder bei der Neugründung. Besitzt ein Unternehmen beispielsweise einen Grundkapitalbestand von 1 Million Euro und gibt es 100.000 Standardaktien mit je 10 Euro Nennwert aus, kann es gleichzeitig auch Minderaktien mit 5 Euro oder 1 Euro Nennwert begeben. Diese haben die gleichen Rechte wie Standardaktien – Stimmrecht in der Hauptversammlung, Gewinnbeteiligung, Liquidationsanspruch – nur eben proportional zum niedrigeren Nennwert.

Für Privatanleger ist die Minderaktie vor allem eine psychologische und praktische Erleichterung: Sie senkt die absolute Geldmenge, die für den Kauf einer einzelnen Aktie erforderlich ist. Allerdings ist dieser Vorteil in der modernen Börsenpraxis deutlich geringer als früher, da Privatanleger über Makler und Online-Broker auch Bruchteile von Aktien erwerben können. Dennoch existieren Minderaktien weiterhin, insbesondere bei älteren börsennotierten Unternehmen.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Struktur: Ein Unternehmen mit 500.000 Euro Grundkapital könnte 50.000 Standardaktien à 10 Euro Nennwert ausgeben. Es könnte aber auch 100.000 Minderaktien à 5 Euro Nennwert begeben – beide Varianten repräsentieren das gleiche Grundkapital. Ein Anleger, der sich 10 Minderaktien à 5 Euro kauft, investiert 50 Euro Nennwert und hält den gleichen Anteil wie jemand, der 5 Standardaktien à 10 Euro erwirbt.

Minderaktien sind eng verwandt mit dem Begriff der Aktienspaltung oder des Stock Split, bei dem die Anzahl der Aktien erhöht und der Nennwert proportional gesenkt wird. Auch die Stückaktie ist ein relevanter Bezugspunkt – sie hat keinen Nennwert, sondern repräsentiert einen festen Anteil am Grundkapital und ist daher flexibler als nennwertgebundene Aktien. Schließlich ist die Junge Aktie ein verwandtes Konzept, allerdings bezieht sich dieser Begriff auf neu ausgegebene Aktien nach einer Kapitalerhöhung, nicht auf unterschiedliche Nennwerte.

In der Praxis spielen Minderaktien heute eine untergeordnete Rolle, da der Handel mit Aktienbruchteilen und die Digitalisierung der Börsen die historische Barriere niedriger Kaufpreise abgebaut haben.