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Börsenlexikon

Ein Mehrheitsaktionär ist eine natürliche oder juristische Person, die mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an einem börsennotierten oder nicht börsennotierten Unternehmen hält.

Durch die Mehrheit der Stimmrechte kann ein Mehrheitsaktionär Entscheidungen auf der Hauptversammlung allein treffen. Er bestimmt damit faktisch die Geschäftspolitik, wählt oder entlässt den Vorstand, beschließt die Gewinnverteilung und kann strategische Veränderungen wie Fusionen oder Kapitalmaßnahmen durchsetzen. Andere Aktionäre haben dagegen nur begrenzte Einflussmöglichkeiten.

Für Privatanleger ist diese Konstellation relevant, weil sie die Governance und Risiken des Unternehmens prägt. Ein Mehrheitsaktionär kann Beschlüsse treffen, die seinen Interessen nutzen, aber den Minderheitsaktionären schaden – etwa durch Gewinnthesaurierung statt Dividendenzahlung oder durch Transaktionen zu ungünstigen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen. In solchen Fällen sprechen Fachleute von Minderheitenschutz-Risiken.

Rechenbeispiel: Ein Unternehmen hat 1.000 Aktien mit Stimmrecht. Ein Investor hält 510 Aktien, alle anderen Aktionäre zusammen 490 Aktien. Der Investor mit 510 Aktien ist Mehrheitsaktionär, weil er 51 Prozent der Stimmrechte kontrolliert – mehr als die Hälfte. Er kann damit jeden Beschluss durchsetzen, den er auf der Hauptversammlung einbringt.

Börsennotierte Unternehmen mit Mehrheitsaktionären unterliegen in vielen Ländern Offenlegungspflichten: Wer eine bestimmte Schwelle von Stimmrechten überschreitet (häufig 3, 5 oder 10 Prozent), muss dies der Börse und der Öffentlichkeit mitteilen. Dies soll Transparenz schaffen und Marktmanipulation erschweren.

Verwandte Begriffe sind der Minderheitsaktionär, der weniger als 50 Prozent hält und daher Beschlüsse nicht allein treffen kann, sowie der stille Gesellschafter, der zwar Kapital einbringt, aber keine oder eingeschränkte Stimmrechte hat. Der Begriff der Kontrollprämie beschreibt den Aufpreis, den Käufer für Aktien mit Stimmrechtsmehrheit zahlen, weil diese mehr Kontrolle bieten als gewöhnliche Minderheitsanteile.