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Börsenlexikon

Liquidation ist die Auflösung eines Unternehmens oder eines Fonds, bei der alle Vermögenswerte verkauft werden, um damit Gläubiger zu bezahlen und verbleibende Mittel an die Eigentümer auszuschütten.

Für Privatanleger ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden: der freiwilligen und der erzwungenen Liquidation.

Eine freiwillige Liquidation findet statt, wenn ein Unternehmen oder ein Fonds planmäßig beendet wird. Dies geschieht etwa, wenn ein Investmentfonds sein Anlageziel erreicht hat oder ein Fondsmanager die Strategie einstellen möchte. In diesem Fall werden alle gehaltenen Wertpapiere und Positionen systematisch veräußert. Die Erlöse fließen zunächst in die Begleichung von Verwaltungskosten und Schulden. Danach erhalten die Anteilseigner ihre Quote des verbleibenden Vermögens ausbezahlt. Dieser Prozess erstreckt sich üblicherweise über mehrere Wochen bis Monate.

Eine erzwungene Liquidation entsteht, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird oder ein Gericht die Auflösung anordnet. Hier wird ein Insolvenzverwalter oder Liquidator eingesetzt, der die Vermögenswerte verkauft. Die Einnahmen werden nach einer festgelegten Rangfolge verteilt: Zunächst werden Gläubiger mit gesicherten Forderungen bedient (etwa Banken mit Sicherheiten), dann nachrangige Gläubiger und zuletzt die Eigenkapitalanleger. Privatanleger, die Aktien oder Anteile halten, stehen am Ende dieser Kette. In vielen Fällen erhalten sie nichts oder nur einen Bruchteil ihres Einsatzes zurück.

Beispiel: Ein Anleger hält 100 Anteile eines Fonds im Wert von 50 Euro pro Anteil (Gesamtwert: 5.000 Euro). Der Fonds wird aufgelöst. Das verwaltete Vermögen beträgt 10 Millionen Euro, verteilt auf 200.000 Anteile. Nach Abzug von Liquidationskosten von 100.000 Euro bleiben 9.900.000 Euro. Die Quote pro Anteil beträgt demnach 9.900.000 Euro geteilt durch 200.000 Anteile = 49,50 Euro. Der Anleger erhält 4.950 Euro zurück.

Anleger sollten beachten, dass Liquidationen häufig mit Verlusten verbunden sind. Bei Fonds entstehen durch Verkaufsgebühren und Verwaltungskosten Kosten. Bei Unternehmensinsolvenz droht Totalverlust. Verwandte Begriffe sind die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit), das Delisting (Streichung einer Aktie aus dem Börsenhandel, das einer Liquidation vorangehen kann) und die Abwicklung (der administrative Prozess der Liquidation).