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Börsenlexikon

Ein Leerverkauf ist der Verkauf eines Wertpapiers, das der Verkäufer nicht besitzt, mit der Absicht, es später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und die Differenz als Gewinn einzustreichen.

Funktionsweise

Bei einem Leerverkauf leiht sich der Anleger das Wertpapier (üblicherweise über seinen Broker) und verkauft es sofort am Markt. Der Erlös fließt auf sein Konto. Später kauft der Anleger das gleiche Wertpapier zurück – idealerweise zu einem tieferen Kurs – und gibt es dem Verleiher zurück. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufspreis ist der Gewinn; fällt der Kurs stattdessen, entsteht ein Verlust.

Ein konkretes Beispiel: Ein Anleger verkauft leer 100 Aktien einer Gesellschaft zum aktuellen Kurs von 50 Euro pro Aktie. Er erhält 5.000 Euro. Sinkt der Kurs später auf 35 Euro, kauft er die 100 Aktien zurück und zahlt 3.500 Euro. Nach Rückgabe an den Verleiher behält er 1.500 Euro Gewinn (vor Gebühren und Leihkosten).

Risiken und Besonderheiten

Leerverkäufe bergen erhebliche Risiken. Der theoretische Verlust ist unbegrenzt, da der Kurs eines Wertpapiers unbegrenzt steigen kann. Im obigen Beispiel: Steigt der Kurs auf 80 Euro, muss der Anleger 8.000 Euro zahlen, um die Aktien zurückzukaufen – ein Verlust von 3.000 Euro. Zudem entstehen Leihgebühren für das Wertpapier, und bei Dividendenzahlungen oder anderen Ausschüttungen muss der Leerverkäufer diese an den Verleiher ersetzen.

Regulatorisch sind Leerverkäufe in vielen Ländern eingeschränkt oder überwacht. Teilweise gelten Meldeschwellen, ab denen große Leerverkaufspositionen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden müssen. Auch nackte Leerverkäufe – also ohne vorherige Leihe des Wertpapiers – sind in vielen Jurisdiktionen verboten oder stark reguliert.

Bedeutung für Privatanleger

Für Privatanleger ist der Leerverkauf ein spekulatives Instrument mit hohem Risiko. Viele Online-Broker bieten Leerverkäufe für Privatanleger gar nicht an oder nur unter strengen Bedingungen. Wer damit experimentiert, sollte das Konzept vollständig verstehen und nur Kapital einsetzen, dessen Verlust verkraftbar ist.

Verwandte Begriffe sind die Blankverkaufsquote (der Anteil leerverkaufter Aktien am Gesamtvolumen), die Deckungspflicht (die Verpflichtung, das Wertpapier rechtzeitig zu beschaffen) und der Short-Squeeze (eine Situation, in der steigende Kurse Leerverkäufer zum Rückkauf zwingen und damit den Kurs weiter treiben).