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Börsenlexikon

Ein Interimsschein ist eine vorübergehende Urkunde, die einem Aktionär oder Anleihegläubiger während einer Kapitalmaßnahme ausgehändigt wird und bis zur Ausgabe der endgültigen Wertpapiere als Eigentumsnachweis gilt.

Interimsscheine entstehen typischerweise bei Kapitalerhöhungen, Umwandlungen oder Fusionen, wenn die neuen Wertpapiere noch nicht gedruckt oder registriert vorliegen. Sie dokumentieren den Anspruch des Inhabers auf die endgültigen Wertpapiere und werden später gegen diese umgetauscht oder eingezogen. Während der Interimszeit können Interimsscheine an der Börse gehandelt werden, wodurch Anleger ihre Positionen verkaufen können, ohne auf die Fertigstellung der endgültigen Urkunden zu warten.

Für Privatanleger ist der Interimsschein relevant, weil er die Liquidität während längerer Bearbeitungsphasen wahrt. Ohne Interimsscheine müssten Anleger monatelang warten, bis neue Aktien oder Anleihen physisch verfügbar sind. Der Handel mit Interimsscheinen ermöglicht es, die Position schnell zu veräußern oder zu übertragen, ohne auf formale Abschlüsse zu verzichten.

Praktisches Beispiel: Ein Unternehmen führt eine Kapitalerhöhung durch. Bestehende Aktionäre haben Bezugsrechte auf neue Aktien. Nach Ausübung dieser Rechte erhalten sie zunächst einen Interimsschein, der ihren Anspruch auf 100 neue Aktien dokumentiert. Dieser Schein wird börsennotiert und kann verkauft werden. Erst nach mehreren Wochen, wenn die neuen Aktien im Handelsregister eingetragen sind, werden die endgültigen Aktienurkunden gedruckt und der Interimsschein eingezogen oder umgetauscht.

Interimsscheine unterscheiden sich von endgültigen Wertpapieren durch ihre Temporalität: Sie sind von Anfang an als Übergangslösung konzipiert. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem Bezugsrecht selbst, das den Anspruch auf Zeichnung begründet, oder mit dem Gewinnanteilschein, der nur die Dividendenberechtigung verbrieft. Bei der Umwandlung von Interimsscheinen in endgültige Wertpapiere erhalten Anleger in der Regel identische Rechte und Ansprüche – der Austausch ist rein formaler Natur.

In der Praxis spielen Interimsscheine heute eine kleinere Rolle als früher, da viele Wertpapiere inzwischen elektronisch verwaltet werden und nicht mehr in Papierform existieren. Dennoch können sie bei bestimmten Kapitalmaßnahmen oder bei älteren Wertpapieren relevant sein. Privatanleger sollten Interimsscheine wie reguläre Wertpapiere behandeln und beachten, dass sie mit dem Umtausch in endgültige Papiere erlöschen.