Börsenlexikon
Insolvenz ist der Zustand einer natürlichen oder juristischen Person, die ihre Geldverbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, weil ihre Vermögenswerte ihre Schulden nicht decken.
Für ein börsennotiertes Unternehmen bedeutet Insolvenz, dass es seine Rechnungen, Kredite, Anleihen oder Lieferantenrechnungen nicht mehr bedienen kann. Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht – entweder vom Unternehmen selbst (Eigenbewirtschaftung) oder von Gläubigern. Das Gericht prüft dann, ob die Insolvenzvoraussetzungen erfüllt sind.
Für Privatanleger ist Insolvenz ein erhebliches Risiko, da es zum Totalverlust von Investitionen führen kann. Aktionäre werden in der Insolvenzordnung als Eigenkapitalgeber behandelt und stehen am Ende der Gläubigerkette – nach Arbeitnehmeransprüchen, Steuern, gesicherten Kreditoren und ungesicherten Gläubigern. Häufig erhalten Aktionäre bei der Vermögensverteilung gar nichts. Anleihegläubiger haben bessere Chancen auf Rückzahlung, da sie als Fremdkapitalgeber ein vorrangiges Anrecht haben, aber auch hier droht ein Teilverlust.
Rechenbeispiel: Ein Investor besitzt 100 Aktien eines Unternehmens, das er für je 50 Euro gekauft hat (Gesamteinsatz: 5.000 Euro). Das Unternehmen meldet Insolvenz an. Sein Vermögen wird versteigert und bringt 2 Millionen Euro ein. Nach Begleichung aller Schulden, Arbeitnehmeransprüche und Gläubigerforderungen bleibt nichts für die Aktionäre übrig. Der Investor verliert seinen gesamten Einsatz von 5.000 Euro.
Die Insolvenzwahrscheinlichkeit lässt sich teilweise anhand von Kennzahlen wie der Eigenkapitalquote, der Verschuldungsquote oder der Zinsdeckungsquote abschätzen. Auch Ratingagenturen bewerten das Insolvenzrisiko von Unternehmen und Staaten durch Bonitätsnoten.
Eine Insolvenz unterscheidet sich vom Konkurs dadurch, dass Konkurs die historische Bezeichnung für die Insolvenz einer natürlichen Person ist, während Insolvenz heute der übergeordnete Begriff ist. Mit Liquidation ist die Auflösung und Vermögensverteilung eines Unternehmens gemeint, die häufig Folge einer Insolvenz ist. Das Restrukturierungsverfahren hingegen ist ein alternatives Verfahren, bei dem ein insolventes Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht saniert werden kann, ohne vollständig aufgelöst zu werden.

