Börsenlexikon
„Inc" ist die Abkürzung für „Incorporated" und bezeichnet eine Kapitalgesellschaft, die nach dem Recht der USA oder anderer englischsprachiger Länder gegründet und registriert wurde.
Das Kürzel „Inc" erscheint im Namen eines Unternehmens und signalisiert Privatanlegern die Rechtsform und das Gründungsland. Ein Unternehmen mit „Inc" im Namen unterliegt typischerweise dem Gesellschaftsrecht eines US-amerikanischen Bundesstaates oder eines anderen Commonwealth-Landes. Die häufigste Variante ist die amerikanische Corporation, die sich durch eine begrenzte Haftung der Anteilseigner auszeichnet.
Für Anleger ist diese Bezeichnung relevant, weil sie Aufschluss über die Regulierung, Rechnungslegung und Besteuerung eines Unternehmens gibt. US-amerikanische Incorporated Companies müssen ihre Finanzberichte nach US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) aufstellen und unterliegen der Aufsicht durch die Securities and Exchange Commission (SEC). Das bedeutet, dass Privatanleger auf standardisierte, regelmäßig geprüfte Informationen zugreifen können. Gleichzeitig gelten für solche Unternehmen US-amerikanische Steuergesetze und Vorschriften zur Gewinnausschüttung.
Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlage begrenzt – ein zentraler Unterschied zu Personengesellschaften. Wenn eine Inc-Gesellschaft zahlungsunfähig wird, haften die Eigentümer nicht mit ihrem Privatvermögen. Diese Struktur ermöglicht es auch Privatanlegern, Anteile an größeren Unternehmen zu halten, ohne unbegrenztes Risiko zu tragen.
Praktisch bedeutet dies: Ein Anleger, der Aktien der Beispielgesellschaft „Technology Solutions Inc" erwirbt, wird durch den „Inc"-Status darauf hingewiesen, dass das Unternehmen eine amerikanische Kapitalgesellschaft ist. Die Dividenden unterliegen typischerweise der US-Quellensteuer, und die Jahresberichte folgen US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards.
Verwandte Begriffe sind „Ltd" (Limited Company, häufig in Großbritannien und Commonwealth-Ländern), „GmbH" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die deutsche Entsprechung), und „Corp" (Corporation, eine alternative Schreibweise für amerikanische Kapitalgesellschaften). Alle diese Bezeichnungen drücken aus, dass es sich um Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, unterscheiden sich aber in ihrem jeweiligen nationalen Rechtsrahmen.

