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Börsenlexikon

Gestrichen (oder: „gestrichen" notiert) bezeichnet die Streichung einer Aktie oder eines anderen Wertpapiers aus dem Handel an einer Börse, wodurch das Papier dort nicht mehr gehandelt werden kann.

Wenn ein Wertpapier gestrichen wird, bedeutet das, dass die Notierung an der betreffenden Börse endet. Das Papier verschwindet aus dem Orderbuch und kann dort nicht mehr gekauft oder verkauft werden. Dies geschieht auf Antrag des Emittenten (des Unternehmens oder der Institution, die das Wertpapier ausgegeben hat) oder durch Beschluss der Börse selbst.

Gründe für eine Streichung sind vielfältig. Häufig beantragt ein Unternehmen die Streichung, weil die Liquidität zu gering geworden ist – also zu wenige Anleger das Papier noch handeln – oder weil die Börsengebühren die wirtschaftlichen Vorteile der Notierung nicht mehr rechtfertigen. Auch bei einer Fusion oder Übernahme wird die Aktie des übernehmenden Unternehmens oft gestrichen. In seltenen Fällen erzwingt die Börse die Streichung, etwa wenn ein Unternehmen seine Berichtspflichten verletzt oder nicht mehr die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Für Privatanleger ist die Streichung relevant, weil sie den Handel mit dem Wertpapier erschwert oder unmöglich macht. Wer Anteile hält, kann diese nicht mehr über die Börse verkaufen, sondern muss auf außerbörsliche Wege ausweichen – etwa Direktverkäufe oder spezialisierte Plattformen. Das führt typischerweise zu schlechteren Verkaufspreisen und höheren Transaktionskosten.

Ein praktisches Beispiel: Eine Aktie wird an der Börse mit einem Kurs von 25 Euro gehandelt. Das Unternehmen beantragt die Streichung, weil täglich nur noch wenige hundert Papiere umgesetzt werden. Nach der Streichung können Anleger ihre Anteile nicht mehr im normalen Börsenhandel verkaufen. Wer noch 1.000 Anteile hält, muss diese entweder direkt an andere Investoren verkaufen oder Makler einschalten, was Gebühren kostet und oft zu niedrigeren Preisen führt.

Eng verwandt mit diesem Begriff sind die Begriffe Delisting (die englische Bezeichnung für Streichung), Liquidität (die Leichtigkeit, mit der ein Wertpapier gehandelt werden kann) und Zulassung (die behördliche Genehmigung zur Börsennotierung). Auch der Begriff außerbörslicher Handel beschreibt die Alternative zum Börsenhandel, auf die Anleger nach einer Streichung ausweichen müssen.