Börsenlexikon
Genussscheine sind Wertpapiere, die ihrem Inhaber eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen gewähren, ohne ihm Eigentumsrechte oder Stimmrechte zu verleihen.
Der Genussschein ist eine Mischform zwischen Fremdkapital und Eigenkapital. Das Unternehmen zahlt dem Genussscheininhaber eine vereinbarte Quote am Jahresgewinn oder eine feste Verzinsung. Anders als bei Aktien erhält der Inhaber aber keine Mitsprache in der Hauptversammlung und ist nicht Eigentümer des Unternehmens. Im Insolvenzfall werden Genussscheininhaber wie Gläubiger behandelt – sie stehen in der Rangfolge nach den Inhabern von Anleihen und vor den Aktionären.
Funktionsweise und Ausgestaltung
Die Bedingungen eines Genussscheins werden in den Genussscheingrundsätzen festgehalten. Typischerweise wird festgelegt, wie hoch die jährliche Gewinnbeteiligung ist – beispielsweise 30 Prozent des Jahresgewinns pro Genussschein. Manche Genussscheine sehen auch eine Mindestverzinsung vor, etwa 3 Prozent pro Jahr, um dem Anleger eine Grundsicherheit zu bieten. Ein Genussschein mit Nennwert von 10.000 Euro und einer vereinbarten Gewinnbeteiligung von 25 Prozent des Unternehmensgewinns würde dem Inhaber also einen Anteil an diesem Viertel des Gewinns zukommen lassen – allerdings nur, wenn das Unternehmen tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet.
Risiken und Chancen
Genussscheine bieten höhere Renditen als sichere Anleihen, da das Risiko größer ist. Fällt der Gewinn aus, entfällt auch die Zahlung. Im Gegensatz zu Aktien partizipiert der Genussscheininhaber aber nicht von Kursgewinnen und hat keine Kontrollrechte. Der Genussschein ist daher ein spekulativeres Instrument für Anleger, die eine Gewinnbeteiligung suchen, aber nicht Anteilseigner werden möchten.
Genussscheine werden vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen emittiert, um Kapital zu beschaffen. Sie sind weniger reguliert als Aktien und ermöglichen dem Unternehmen, Kapital aufzunehmen, ohne die Kontrolle zu dilutieren.
Verwandte Begriffe
Genussscheine ähneln in ihrer Hybridnatur den Wandelanleihen, die Anleihegläubiger mit dem Recht ausstatten, ihre Anleihe in Aktien umzuwandeln. Sie unterscheiden sich aber grundlegend von klassischen Unternehmensanleihen, die feste Zinszahlungen unabhängig vom Gewinn vorsehen, sowie von Vorzugsaktien, die zwar auch Gewinnbeteiligungen bieten, dem Inhaber aber begrenzte Stimmrechte einräumen.

