Menü
sharewise zieht um Am Wochenende vom 22./23. August wird das neue sharewise die Hauptseite. Schau es dir jetzt an und sag uns, was dir fehlt. Zum neuen sharewise Was sich ändert
Microsoft selbst warnt vor der Verwendung von Internet Explorer, da er nicht mehr den neuesten Web- und Sicherheitsstandards entspricht. Wir können daher nicht garantieren, dass die Seite im Internet Explorer in vollem Umfang funktioniert. Nutze bitte Chrome oder Firefox.

Börsenlexikon

EpA ist die Abkürzung für „Entgeltumwandlung mit Portabilität und Arbitrage" und bezeichnet einen Mechanismus an der Börse, bei dem Arbeitnehmer Teile ihres Bruttolohns in Altersvorsorgebeiträge umwandeln können, während gleichzeitig die Möglichkeit besteht, diese Ansprüche zwischen verschiedenen Vorsorgeinstitutionen zu übertragen.

In der Praxis funktioniert die EpA als Teil der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber bietet seinem Arbeitnehmer an, einen vereinbarten Betrag vom monatlichen Gehalt vor Steuern abzuziehen und diesen in einen Pensionsfonds oder eine ähnliche Vorsorgeinstitution einzuzahlen. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt in der Steuerersparnis: Der umgewandelte Betrag reduziert das zu versteuernde Einkommen. Gleichzeitig können diese Ansprüche bei einem Jobwechsel mitgenommen werden – daher der Begriff „Portabilität". Dies unterscheidet die EpA von älteren Modellen, bei denen Ansprüche oft an den Arbeitgeber gebunden waren.

Das Konzept der Arbitrage bezieht sich hier darauf, dass Arbeitnehmer durch geschickte Wahl des Zeitpunkts oder der Gestaltung der Umwandlung von Unterschieden zwischen Beitragssätzen und späteren Leistungen profitieren können. Ein Arbeitnehmer könnte beispielsweise bei hohem aktuellem Einkommen und hohem Steuersatz einen größeren Betrag umwandeln, um die Steuerersparnis zu maximieren.

Für Privatanleger ist die EpA relevant, da sie eine kostengünstige Möglichkeit zur zusätzlichen Altersvorsorge darstellt. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge entfallen bei der EpA in der Regel Abschlussgebühren, und der Arbeitgeber kann zusätzliche Zuschüsse leisten. Allerdings sollten Arbeitnehmer beachten, dass die eingezahlten Beträge bis zum Renteneintritt gesperrt sind und nicht flexibel verfügbar stehen.

Die EpA steht in engem Zusammenhang mit verwandten Konzepten wie der Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber unmittelbar eine Versicherung für den Arbeitnehmer abschließt, und der Pensionskasse, einer speziellen Vorsorgeinstitution für Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen. Auch die Riester-Rente verfolgt ein ähnliches Ziel der staatlich geförderten Altersvorsorge, funktioniert aber nach anderen Regeln und wird privat abgeschlossen.