Börsenlexikon
Eine Devisenoption ist ein Derivat, das dem Käufer das Recht (nicht die Pflicht) gibt, eine bestimmte Währung zu einem vereinbarten Kurs bis zu oder an einem festgelegten Termin zu kaufen oder zu verkaufen.
Devisenoptionen funktionieren nach dem Prinzip von Kauf- und Verkaufsrechten auf Währungen. Der Käufer einer Option zahlt eine Prämie an den Verkäufer und erhält dafür das Recht, aber nicht die Verpflichtung, eine Währungsmenge umzutauschen. Eine Call-Option auf Euro/Dollar gibt dem Käufer das Recht, Euro zu kaufen und Dollar zu zahlen. Eine Put-Option gibt das Recht, Euro zu verkaufen und Dollar zu erhalten.
Der Preis wird durch mehrere Faktoren bestimmt: den aktuellen Wechselkurs, den vereinbarten Ausübungskurs, die Restlaufzeit, die Volatilität des Währungspaares und die Zinsdifferenz zwischen beiden Währungen. Je näher der aktuelle Kurs zum Ausübungskurs liegt und je länger die Laufzeit, desto höher ist typischerweise die Prämie.
Praktisches Beispiel: Ein deutscher Exporteur erwartet in 3 Monaten eine Zahlung von 100.000 US-Dollar aus den USA. Er befürchtet, dass der Dollar bis dahin gegenüber dem Euro an Wert verliert. Er kauft eine Put-Option auf 100.000 Dollar mit einem Ausübungskurs von 0,92 Euro pro Dollar und zahlt dafür eine Prämie von 0,02 Euro pro Dollar, also insgesamt 2.000 Euro. Fällt der Dollar tatsächlich auf 0,88 Euro, kann der Exporteur die Option ausüben und erhält 92.000 Euro statt nur 88.000 Euro. Die Option hat sich trotz der Prämie gelohnt. Wäre der Dollar gestiegen, hätte der Exporteur die Option verfallen lassen und vom höheren Kurs profitiert.
Devisenoptionen sind für Privatanleger vor allem in zwei Situationen relevant: zur Absicherung von Währungsrisiken bei internationalen Geldanlagen oder Geschäften sowie zur Spekulation auf Wechselkursbewegungen. Im Gegensatz zu Terminkontrakten begrenzen Optionen das Risiko des Käufers auf die bezahlte Prämie, während der Verkäufer unbegrenzte Verluste tragen kann.
Verwandte Begriffe sind das Devisen-Termingeschäft, bei dem sich beide Parteien zur Erfüllung verpflichten, die Volatilität als Maß für die erwartete Schwankungsintensität eines Währungspaares und die Währungssicherung, ein allgemeiner Begriff für Techniken zur Begrenzung von Wechselkursrisiken.

