Börsenlexikon
Eine Depotbank ist das Kreditinstitut, das Wertpapiere und Geldmittel eines Anlegers verwahrt, verwaltet und abwickelt sowie rechtlich als Eigentümer eingetragen ist.
Die Depotbank nimmt die zentrale Vermögensverwahrungsfunktion wahr. Sie lagert physische Wertpapiere oder verwaltet deren digitale Nachweise, führt das Depot als Konto und führt Transaktionen durch, wenn der Anleger Kauf- oder Verkaufsaufträge erteilt. Dabei handelt die Depotbank nicht in eigenem Namen, sondern als Treuhänder für den wirtschaftlichen Eigentümer. Der Anleger bleibt wirtschaftlicher Eigentümer seiner Positionen, die Depotbank ist jedoch formal eingetragener Halter.
Für Privatanleger ist die Depotbank unverzichtbar, da Börsengeschäfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur über ein verwahrtes Depot abgewickelt werden können. Die meisten Privatanleger kennen ihre Depotbank durch ihr Brokerage-Konto bei einer Bank oder einem Online-Broker. Häufig ist die Depotbank mit dem Broker identisch – etwa wenn ein Anleger sein Depot direkt bei einer Großbank führt. In anderen Fällen arbeitet ein Broker mit einer Depotbank zusammen, an die er Wertpapiere und Gelder weitergeleitet.
Ein praktisches Beispiel: Ein Anleger möchte 50 Anteile eines Fonds im Wert von je 100 Euro kaufen (Gesamtsumme 5.000 Euro). Er erteilt seinem Broker einen Kaufauftrag. Der Broker leitet diesen an die Börse weiter, die Transaktion findet statt. Die Depotbank bucht die 50 Fondsanteile ins Depot des Anlegers ein und belastet sein Verrechnungskonto mit 5.000 Euro. Bei einem späteren Verkauf dieser Anteile bucht die Depotbank sie aus dem Depot aus und schreibt den Erlös dem Konto gut.
Die Depotbank ist auch Schnittstelle zu Kapitalmaßnahmen: Bei Dividendenzahlungen, Fondsausschüttungen oder Aktiensplits führt die Depotbank die notwendigen Buchungen durch und leitet Zahlungsflüsse weiter.
Eng verwandte Begriffe sind das Depot selbst – das Verwahrkonto für Wertpapiere – sowie das Verrechnungskonto, auf dem die Geldmittel für Transaktionen gehalten werden. Der Begriff des Clearings beschreibt den technischen Abwicklungsprozess zwischen Käufer und Verkäufer, an dessen Ende die Depotbank die Bestände anpasst. Auch die Verwahrung ist ein Kernkonzept: Sie unterscheidet zwischen Sammelverwahrung (Wertpapiere werden gebündelt verwahrt) und Einzelverwahrung (separate Verwaltung).

