Menü
Das neue sharewise ist da Übersichtlicher, schneller, mit heller und dunkler Ansicht — und allem, was du kennst. Jetzt ausprobieren
You need to sign in or sign up before continuing.
Microsoft selbst warnt vor der Verwendung von Internet Explorer, da er nicht mehr den neuesten Web- und Sicherheitsstandards entspricht. Wir können daher nicht garantieren, dass die Seite im Internet Explorer in vollem Umfang funktioniert. Nutze bitte Chrome oder Firefox.

Börsenlexikon

Delisting ist die Streichung einer Aktie oder eines anderen Wertpapiers aus dem Handel an einer Börse, wodurch die Notierung beendet und der öffentliche Handel eingestellt wird.

Nach einem Delisting können Anleger ihre Anteile nicht mehr über die reguläre Börse verkaufen. Das Unternehmen ist dann zwar weiterhin am Markt tätig, seine Wertpapiere sind aber nicht mehr frei handelbar. Der Kurs wird nicht mehr täglich ermittelt, und die Liquidität – also die Leichtigkeit, Anteile zu verkaufen – sinkt erheblich oder entfällt ganz.

Ein Delisting kann freiwillig oder unfreiwillig erfolgen. Beim freiwilligen Delisting entscheidet sich das Unternehmen selbst, die Notierung zu beenden. Gründe sind oft sinkende Handelsvolumina, zu hohe Notierungskosten oder eine geplante Privatisierung. Beim unfreiwilligen Delisting zieht die Börse die Zulassung zurück, typischerweise weil das Unternehmen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt – etwa Mindestanforderungen bei Marktkapitalisierung, Umsatz oder Publizitätspflichten nicht einhält.

Für Privatanleger ist ein Delisting problematisch: Sie sitzen auf ihren Anteilen fest, können diese aber nicht mehr problemlos veräußern. Wenn beispielsweise eine Aktie mit durchschnittlich 50.000 Euro Tagesvolumen an der Börse gelistet ist und dann delisted wird, muss der Verkauf über Direktgeschäfte oder seltene außerbörsliche Transaktionen erfolgen – oft zu ungünstigen Kursen und mit hohen Gebühren. Der Wert der Position kann damit faktisch schwinden, auch wenn das Unternehmen selbst noch existiert.

Häufig geht einem Delisting eine Phase mit fallenden Kursen voraus, da Großanleger und institutionelle Investoren ihre Positionen vorher abbauen. Privatanleger, die zu spät reagieren, erleiden dann erhebliche Kursverluste.

Ein verwandter Begriff ist das Listing, das Gegenteil – die Aufnahme in den Börsenhandel. Ebenfalls relevant sind Notierungssuspension, die vorübergehende Aussetzung des Handels (etwa bei Verdacht auf Insiderhandel oder Meldungsverstößen), und Going Private, bei dem ein börsennotiertes Unternehmen von der Börse genommen wird, häufig durch einen Rückkauf aller Anteile durch Großaktionäre oder Finanzinvestoren.