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Börsenlexikon

Clearing ist die Abrechnung und Verrechnung von Wertpapier- und Geldströmen zwischen Käufer und Verkäufer nach einem Handelsabschluss an der Börse.

Bei jedem Wertpapierhandel entstehen gegenseitige Verpflichtungen: Der Käufer muss Geld zahlen, der Verkäufer muss Wertpapiere liefern. Clearing ist der Prozess, diese Verpflichtungen zu erfassen, zu überprüfen und zu verrechnen. Eine spezialisierte Institution, die Clearingstelle oder das Clearinghaus, tritt dabei als Vermittler auf. Sie prüft, ob beide Seiten ihre Leistungen erbringen können, und koordiniert den tatsächlichen Austausch.

Für Privatanleger ist Clearing relevant, weil es das Ausfallrisiko minimiert. Ohne Clearingstelle könnte der Verkäufer das Geld nicht erhalten oder der Käufer die Wertpapiere nicht bekommen. Die Clearingstelle garantiert beiden Seiten die Erfüllung: Sie wird Schuldnerin des Käufers und Gläubigerin des Verkäufers. Dadurch entsteht Sicherheit und Vertrauen im Handelssystem. Der gesamte Prozess läuft heute weitgehend automatisiert ab – der Anleger nimmt davon in der Regel nichts wahr.

Ein praktisches Beispiel: Ein Privatanleger kauft 100 Aktien eines Unternehmens zum Kurs von 50 Euro pro Aktie. Die Gesamtsumme beträgt 5.000 Euro. Die Clearingstelle erfasst diesen Handel, prüft, ob der Käufer über 5.000 Euro verfügt und der Verkäufer über 100 Aktien. Sie verrechnet dann den Geldfluss vom Käufer zum Verkäufer und die Wertpapierlieferung in die entgegengesetzte Richtung. Nach erfolgreicher Abrechnung sind die Aktien im Depot des Käufers und das Geld auf dem Konto des Verkäufers.

Die Clearing-Funktion unterscheidet sich von der Settlement, die die endgültige Lieferung und Bezahlung bezeichnet. Während Clearing die Verrechnung und Risikominderung umfasst, ist Settlement die operative Umsetzung. Ebenfalls verwandt ist der Begriff der Abwicklung, der den gesamten Prozess von Handelsabschluss bis zur endgültigen Erfüllung beschreibt. Auch das Konzept der Zentralgegenpartei (Central Counterparty) hängt eng mit Clearing zusammen – sie ist die Institution, die als Vermittler auftritt und dadurch das Kontrahentenrisiko reduziert.