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Börsenlexikon

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die deutsche Behörde, die Banken, Versicherungsunternehmen, Investmentfonds und andere Finanzdienstleister beaufsichtigt und reguliert, um Anleger und die Stabilität des Finanzsystems zu schützen.

Die BaFin wurde 2002 gegründet und hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht dem Bundesministerium der Finanzen. Die Aufsichtsbehörde überwacht, ob Finanzunternehmen die geltenden Gesetze einhalten – insbesondere das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Versicherungsaufsichtsgesetze.

Für Privatanleger ist die BaFin vor allem deshalb relevant, weil sie Mindeststandards für den Kundenschutz durchsetzt. Dazu gehört die Überprüfung von Kapitalanforderungen bei Banken, die Kontrolle von Geschäftspraktiken und die Prüfung, ob Finanzberater angemessene Beratung leisten. Wenn ein Kreditinstitut in Schieflage gerät, arbeitet die BaFin mit der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zusammen, die Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe pro Kunde und Bank absichert.

Die BaFin hat auch Befugnisse zur Marktüberwachung. Sie prüft Insiderhandel, Marktmanipulation und andere Verstöße gegen Wertpapiergesetze. Zudem müssen sich Wertpapierdienstleister wie Online-Broker, Vermögensverwalter und Investmentgesellschaften bei der BaFin registrieren und unterliegen ihren Anforderungen. Ein Anleger, der bei einem Broker handelt, kann überprüfen, ob dieser reguliert ist – die BaFin führt ein öffentliches Verzeichnis zugelassener Unternehmen.

Ein praktisches Beispiel: Möchte eine Fondsgesellschaft einen neuen Investmentfonds auflegen, muss sie der BaFin das Fondsvermögen, die Anlagepolitik und die Gebührenstruktur mitteilen. Die Behörde prüft, ob die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) eingehalten werden – etwa zur Diversifikation oder zur Offenlegung von Interessenskonflikten.

Verwandte Begriffe sind die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die auf EU-Ebene Regelungen koordiniert, die Deutsche Bundesbank, die als Zentralbank Zahlungssysteme überwacht und mit der BaFin bei der Bankenaufsicht zusammenarbeitet, sowie die Finanzaufsichtsbehörden anderer Länder wie die britische FCA oder die luxemburgische CNPB, die nach ähnlichen Prinzipien arbeiten.