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Börsenlexikon

Aussetzung ist die vorübergehende Unterbrechung des Handels mit einem Wertpapier an der Börse durch die zuständige Regulierungsbehörde oder Börsenleitung.

Eine Aussetzung führt dazu, dass Anleger ihre Positionen in dem betroffenen Wertpapier für einen definierten Zeitraum nicht kaufen oder verkaufen können. Der Handel wird eingestellt, bis die Aussetzung aufgehoben wird oder das Wertpapier endgültig von der Börse genommen wird (sogenannte Delisting).

Die häufigsten Gründe für eine Aussetzung sind mangelnde oder verspätete Offenlegung von Unternehmensinformationen, insbesondere bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Dies geschieht, um Anleger vor Informationsasymmetrien zu schützen: Solange nicht alle marktrelevanten Informationen verfügbar sind, wird der Handel gestoppt, um zu verhindern, dass einige Marktteilnehmer mit Vorteilen handeln können. Auch bei Verdacht auf Marktmaniputationen, bei ungewöhnlichen Kursbewegungen ohne erkennbaren Grund oder bei erheblichen Unregelmäßigkeiten in der Bilanzierung kann eine Aussetzung angeordnet werden.

Für Privatanleger hat eine Aussetzung unmittelbare praktische Folgen: Wer Anteile des betroffenen Wertpapiers hält, kann diese nicht verkaufen, um beispielsweise Verluste zu begrenzen. Gleichzeitig können neue Positionen nicht aufgebaut werden. Diese Handlungsunfähigkeit führt oft zu erheblicher Unsicherheit und Volatilität, wenn der Handel wieder aufgenommen wird – die Kurse können dann deutlich fallen oder steigen, wenn der Markt die ausstehenden Informationen verarbeitet.

Eine Aussetzung unterscheidet sich von einer Handelspause, die technische oder organisatorische Gründe haben kann. Sie unterscheidet sich auch vom Delisting, bei dem ein Wertpapier endgültig aus dem Handel genommen wird. Verwandt ist ferner die sogenannte Suspension, bei der einzelne Marktteilnehmer vom Handel ausgeschlossen werden, nicht das Wertpapier selbst. Ein weiterer verwandter Begriff ist die Notierung unter Vorbehalt, bei der ein Wertpapier zwar noch gehandelt wird, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass seine Zulassung gefährdet ist.

Anleger sollten beachten, dass eine Aussetzung ein Warnsignal ist. Sie deutet auf ernsthafte Probleme im Unternehmen oder bei der Informationsvermittlung hin. Nach Wiederaufnahme des Handels ist häufig mit erheblichen Kursverlusten zu rechnen, besonders wenn schwerwiegende Verstöße oder finanzielle Schwierigkeiten bekannt werden.