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Börsenlexikon

Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die ein Anleger beim Kauf eines Investmentfonds oder eines Rentenpapiers über einen Vermittler zusätzlich zum Nettoinventarwert oder Emissionspreis zahlt und die dem Vertriebspartner oder dem Emittenten zugutekommt.

Der Ausgabeaufschlag wird in Prozent des Kaufpreises berechnet und variiert je nach Produkttyp und Anbieter erheblich. Bei Investmentfonds liegt der Aufschlag typischerweise zwischen 0 und 5 Prozent, wobei aktiv verwaltete Fonds häufiger Aufschläge erheben als passive Indexfonds. Bei Anleihen und anderen Wertpapieren werden Aufschläge meist durch den Emittenten oder die ausgebende Bank festgelegt und sind oft geringer oder gar nicht vorhanden.

Wie der Aufschlag berechnet wird

Ein Anleger möchte einen Investmentfonds kaufen, dessen Nettoinventarwert (NAV) 100 Euro pro Anteil beträgt. Der Fonds hat einen Ausgabeaufschlag von 3 Prozent. Der Anleger zahlt dann 103 Euro pro Anteil (100 Euro × 1,03). Die zusätzlichen 3 Euro pro Anteil fließen nicht in den Fonds, sondern gehen an den Vertriebskanal – etwa an die Bank oder den Makler, der den Kauf vermittelt hat.

Bedeutung für Privatanleger

Der Ausgabeaufschlag vermindert die Rendite des Anlegers unmittelbar nach dem Kauf. Wer beispielsweise 10.000 Euro in einen Fonds mit 2 Prozent Aufschlag investiert, zahlt tatsächlich 10.200 Euro und erhält Anteile im Wert von 10.000 Euro. Um die Gebühr auszugleichen, muss der Fonds mindestens 2 Prozent Wertzuwachs erzielen.

Viele Direktbanken und Online-Broker haben den Ausgabeaufschlag in den letzten Jahren reduziert oder abgeschafft, um wettbewerbsfähiger zu sein. Anleger sollten daher Gebührenstrukturen vergleichen, bevor sie ein Wertpapier erwerben. Der Ausgabeaufschlag ist eng mit der Verwaltungsgebühr (laufende Gebühr) und dem Rückgabeabschlag verwandt, die ebenfalls die Gesamtkosten eines Fondsanteils beeinflussen. Auch bei börsengehandelten Fonds (ETFs) können Handelsgebühren und Spreads anfallen, die eine ähnliche Wirkung haben.