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Börsenlexikon

Beim Aktientausch tauscht ein Unternehmen (Erwerber) seine eigenen Aktien ganz oder teilweise gegen Aktien eines anderen Unternehmens (Zielunternehmen) ein, um dieses zu übernehmen oder zu fusionieren.

Funktionsweise

Der Aktientausch ist eine alternative Zahlungsform zur Barübernahme. Statt Bargeld zu zahlen, erhält jeder Aktionär des Zielunternehmens eine festgelegte Anzahl von Aktien des übernehmenden Unternehmens. Das Tauschverhältnis wird vorab zwischen den Managements und Aufsichtsräten verhandelt und muss von den Aktionären beider Unternehmen genehmigt werden.

Beispiel: Unternehmen A möchte Unternehmen B übernehmen. Die Aktionäre von B erhalten für je 1 Aktie von B insgesamt 3 Aktien von A. Ein Aktionär mit 100 B-Aktien erhält somit 300 A-Aktien. Nach dem Tausch ist B ein Teil von A; die bisherigen B-Aktionäre sind nun A-Aktionäre.

Vorteile für Privatanleger im Zielunternehmen

Aktientausche ermöglichen es Anlegern, an der Entwicklung des übernehmenden, oft größeren Unternehmens teilzuhaben. Sie müssen ihre Position nicht verkaufen und zahlen in vielen Fällen keine Transaktionsgebühren. Zudem bietet ein Aktientausch gegenüber einer Barübernahme oft die Chance auf höhere Wertsteigerung, wenn das übernehmende Unternehmen künftig besser abschneidet.

Risiken

Der Kurs der erhaltenen Aktien kann fallen. Zudem sinkt die Liquidität für den Aktionär vorübergehend, da die neuen Aktien erst nach Abwicklung des Tauschs handelbar sind. Auch die Streuung und Kontrolle im Portfolio ändern sich: Der Anleger konzentriert sich stärker auf das übernehmende Unternehmen. Schließlich können steuerliche Folgen entstehen, die je nach Rechtsordnung unterschiedlich ausfallen – hier sollten Anleger die geltenden Regelungen zum Zeitpunkt des Tauschs prüfen.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Der Aktientausch unterscheidet sich von einer reinen Barübernahme, bei der der Erwerber Bargeld zahlt. Eine Fusion kann ebenfalls durch Aktientausch erfolgen, führt aber zur Verschmelzung beider Unternehmen und nicht zur klassischen Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Das Übernahmeangebot ist die formale Aufforderung an die Aktionäre, ihre Anteile zu tauschen oder zu verkaufen.