Börsenlexikon
Akquisition ist der Kauf eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung durch ein anderes Unternehmen, bei dem der Käufer die Kontrolle über das Zielunternehmen erlangt.
Eine Akquisition unterscheidet sich von einer bloßen Kapitalanlage dadurch, dass der Erwerber Kontrollrechte übernimmt. Das bedeutet: Der Käufer kann über die strategische Ausrichtung, das Management und die Vermögenswerte des gekauften Unternehmens entscheiden. Typischerweise wird von einer Akquisition gesprochen, wenn ein Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung (über 50 Prozent der Anteile) an einem anderen erwirbt.
Für Privatanleger ist die Akquisition relevant, weil sie erhebliche Auswirkungen auf Aktienkurse hat. Wird ein börsennotiertes Unternehmen akquiriert, steigt der Aktienkurs häufig, da der Käufer eine Übernahmeprämie zahlt – also einen Preis über dem bisherigen Marktpreis. Ein Investor, der vor der Übernahmeankündigung Anteile hält, kann von dieser Kurssteigerung profitieren. Umgekehrt kann die Aktie des übernehmenden Unternehmens sinken, wenn Anleger befürchten, dass der Kaufpreis zu hoch ist oder die Integration scheitert.
Akquisitionen werden häufig in bar finanziert, können aber auch durch Tausch von Aktien erfolgen. Bei einem Aktientausch erhalten Anteilseigner des gekauften Unternehmens Anteile des Käufers im vereinbarten Verhältnis. Ein Beispiel: Unternehmen A möchte Unternehmen B für 500 Millionen Euro übernehmen. Der Kaufpreis wird in bar gezahlt. Die Aktie von B steigt in Erwartung des Abschlusses von 40 Euro auf 48 Euro pro Anteil. Ein Anleger mit 1.000 Anteilen erzielt einen Kursgewinn von 8.000 Euro.
Akquisitionen unterliegen oft behördlichen Genehmigungen, besonders bei Unternehmen in regulierten Branchen oder bei grenzüberschreitenden Käufen. Dies führt zu Verzögerungen und Unsicherheit, die sich in Aktienkursen widerspiegelt.
Verwandte Begriffe sind die Fusion, bei der zwei Unternehmen gleichberechtigt verschmelzen, die Übernahme als allgemeiner Begriff für den Kontrollwechsel, und die Merger, die englische Bezeichnung für Fusionen. Auch das Konzept der Due Diligence ist eng mit Akquisitionen verbunden – das ist die sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens durch den Käufer vor Vertragsabschluss.

