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Börsenlexikon

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist und deren Inhaber als Aktionäre an Gewinn und Verlust beteiligt sind, während ihre Haftung auf die Höhe ihrer Einlage begrenzt ist.

Die AG ist eine Organisationsform für größere Unternehmen, die Kapital von vielen Investoren einsammeln möchten. Das Grundkapital wird in gleichberechtigte Anteile — die Aktien — zerlegt. Wer eine Aktie kauft, wird Miteigentümer des Unternehmens und trägt proportional zum Anteilsbesitz Gewinn und Verlust. Ein entscheidender Vorteil: Die Haftung des Aktionärs ist auf seine Einlage begrenzt. Verliert die AG Geld, können Gläubiger nicht auf das Privatvermögen der Aktionäre zugreifen.

Für Privatanleger ist die AG-Form relevant, weil sie Transparenzpflichten erfüllt und streng reguliert ist. Eine börsennotierte AG muss regelmäßig Finanzberichte veröffentlichen und unterliegt der Aufsicht durch Finanzmarktbehörden. Dies schafft eine Informationsbasis für Anlageentscheidungen.

Die Geschäfte einer AG werden von einem Vorstand geleitet, der vom Aufsichtsrat kontrolliert wird. Aktionäre treffen sich auf der Hauptversammlung, wo sie über grundlegende Entscheidungen abstimmen und die Dividende beschließen — die Gewinnbeteiligung pro Aktie. Besitzt ein Anleger beispielsweise 100 Aktien eines Unternehmens, das eine Dividende von 2 Euro pro Aktie ausschüttet, erhält er 200 Euro.

Die Gründung einer AG erfordert ein Mindeststammkapital, das gesetzlich festgelegt ist und je nach Rechtsraum variiert. In Deutschland liegt dieses üblicherweise bei 50.000 Euro. Dieses Kapital wird bei Gründung von den Gründern eingebracht oder durch Aktienverkauf eingesammelt.

Für Privatanleger entstehen Erträge aus zwei Quellen: erstens aus Dividendenzahlungen und zweitens aus Kursgewinnen, wenn die Aktie im Wert steigt. Umgekehrt besteht Verlustrisiko, wenn der Aktienkurs fällt oder das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.

Die AG unterscheidet sich von anderen Rechtsformen wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die typischerweise kleinere Unternehmen mit weniger Gesellschaftern organisiert, oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Merkmale beider Formen vereint. Auch Genossenschaften unterscheiden sich durch ihre Mitgliedschaftsstruktur grundlegend von Aktiengesellschaften.