Börsenlexikon
Eine Kaufoption ist das Recht, aber nicht die Pflicht, einen bestimmten Vermögenswert (Basiswert) bis zu einem festgelegten Stichtag zu einem im Voraus vereinbarten Preis zu kaufen.
Funktionsweise
Der Käufer einer Kaufoption zahlt eine Prämie an den Verkäufer (Stillhalter) und erhält damit das Recht, den Basiswert auszuüben. Der Basiswert kann eine Aktie, ein Index, eine Währung oder ein Rohstoff sein. Der vereinbarte Kaufpreis heißt Ausübungspreis oder Strike.
Ist der aktuelle Marktpreis des Basiswerts bei Fälligkeit höher als der Ausübungspreis, lohnt sich die Ausübung: Der Optionär kauft zum niedrigeren Strike-Preis und kann den Vermögenswert am Markt teurer verkaufen. Liegt der Marktpreis unter dem Ausübungspreis, verfällt die Option wertlos und der Käufer verliert nur die gezahlte Prämie.
Beispiel
Ein Privatanleger kauft eine Kaufoption auf eine Aktie mit folgenden Bedingungen: - Ausübungspreis: 50 Euro - Prämie: 3 Euro pro Aktie - Laufzeit: 3 Monate - Kontraktgröße: 100 Aktien
Der Anleger zahlt 300 Euro (3 Euro × 100 Aktien). Steigt die Aktie auf 60 Euro, kann er die Option ausüben, kauft 100 Aktien zu 50 Euro und verkauft sie zu 60 Euro. Gewinn: 1.000 Euro (10 Euro pro Aktie × 100), abzüglich der 300 Euro Prämie = 700 Euro Nettogewinn. Fällt die Aktie auf 45 Euro, verzichtet der Anleger auf die Ausübung und verliert nur die 300 Euro Prämie.
Relevanz für Privatanleger
Kaufoptionen ermöglichen Hebelwirkung: Mit kleinem Kapitaleinsatz (Prämie) partizipiert der Anleger überproportional an Kurssteigerungen des Basiswerts. Gleichzeitig ist das Risiko auf die gezahlte Prämie begrenzt. Dies macht Optionen attraktiv für spekulative Positionen und Absicherungsstrategien.
Allerdings sind Optionen komplexe Instrumente. Der Zeitwertverfall (Theta) wirkt gegen den Optionskäufer: Je näher die Laufzeit rückt, desto schneller sinkt der Wert einer aus-dem-Geld liegenden Option.
Verwandte Begriffe sind die Verkaufsoption (Put), die das Recht zum Verkauf gewährt, der Ausübungspreis als festgelegte Schwelle und die Optionsprämie als Kaufpreis des Optionsrechts. Amerikanische und europäische Optionen unterscheiden sich darin, wann Ausübung möglich ist: amerikanische Optionen können jederzeit bis Fälligkeit ausgeübt werden, europäische nur am Fälligkeitstag.

