Börsenlexikon
Indossament ist die Übertragung eines Wertpapiers durch Unterschrift des Berechtigten auf der Rückseite oder auf einem angehängten Blatt, wodurch der neue Inhaber alle Rechte aus dem Papier erwirbt.
Das Indossament ist ein rechtliches Übertragungsverfahren, das vor allem bei Wechseln, Schecks und historisch bei Namensaktien verwendet wurde. Der Besitzer eines Wertpapiers (Indossant) unterzeichnet die Rückseite oder einen angehängten Streifen (Indossamentsstreifen) und überträgt das Papier damit an einen neuen Eigentümer (Indossar). Mit dieser Unterschrift geht das vollständige Recht auf das Wertpapier über – der neue Inhaber kann es einlösen, weiterverkaufen oder selbst wieder indossieren.
Für Privatanleger ist das Indossament heute vor allem in zwei Kontexten relevant: beim Handel mit klassischen Wechseln oder Schecks sowie bei älteren Wertpapieren, die noch in Papierform vorliegen. Bei modernen Aktien und Anleihen, die elektronisch verwahrt sind, spielt das Indossament praktisch keine Rolle mehr – die Übertragung erfolgt durch Buchung im Depot.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Anleger hält einen Scheck über 5.000 Euro aus. Um diesen Scheck an eine andere Person zu übertragen, kann er auf der Rückseite unterschreiben und „für Rechnung von [Name des Empfängers]" notieren. Der Empfänger kann den Scheck dann einlösen oder selbst an einen Dritten indossieren. Bei jedem Indossament entsteht eine Kette von Unterschriften, die die Weitergabe dokumentiert.
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen dem blanko-Indossament (nur Unterschrift ohne Empfänger) und dem Namensindossament (mit Nennung des neuen Berechtigten). Das Blanko-Indossament macht das Papier übertragbar wie Bargeld – jeder Besitzer kann es einlösen. Das Namensindossament bindet das Recht an eine bestimmte Person und erhöht damit die Sicherheit.
Verwandte Begriffe sind die Abtretung, die ebenfalls eine Rechtsübertragung beschreibt, aber außerhalb des Wertpapiersystems angewendet wird, sowie die Giroindossament, bei der das Papier zwar weitergegeben, aber nicht zur Einlösung berechtigt wird. Der Depotübergang ist das moderne Pendant für elektronische Wertpapiere und erfüllt die gleiche Funktion ohne physische Unterschriften.

