Börsenlexikon
IPO (Initial Public Offering) ist der erste öffentliche Verkauf von Aktien eines bislang privaten Unternehmens an der Börse.
Bei einem IPO bietet ein Unternehmen zum ersten Mal Anteile an der Öffentlichkeit an. Das Unternehmen wechselt damit von der privaten in die öffentliche Rechtsform und wird börsennotiert. Vor dem IPO waren die Anteile typischerweise im Besitz von Gründern, Investoren oder Mitarbeitern, die diese nicht frei handeln konnten. Nach erfolgreichem IPO können Privatanleger diese Aktien an der Börse kaufen und verkaufen.
Ablauf und Finanzierung
Der IPO-Prozess wird von einer Investmentbank oder einem Konsortium mehrerer Banken organisiert. Diese führen zunächst eine Bewertung des Unternehmens durch und legen einen Preisbereich fest. Anschließend erfolgt ein sogenanntes Bookbuilding: Institutionelle Anleger teilen ihre Kaufinteressen mit, worauf die endgültige Ausgabepreis festgelegt wird. Nach der Zuteilung der Aktien beginnt der Handel an der Börse.
Für das Unternehmen hat ein IPO mehrere Funktionen. Es beschafft Kapital, das für Expansion, Schuldenabbau oder Investitionen verwendet wird. Gleichzeitig erhöht sich die Bekanntheit und Glaubwürdigkeit des Unternehmens erheblich. Auch Gründer und frühe Investoren können ihre Anteile teilweise oder vollständig verkaufen und damit ihre Investition realisieren.
Beispiel
Ein Softwareunternehmen, das bislang privat ist, plant einen IPO. Die begleitende Bank bewertet das Unternehmen auf 500 Millionen Euro. Der Ausgabepreis wird auf 50 Euro je Aktie festgelegt. Das Unternehmen verkauft 5 Millionen neue Aktien und nimmt damit 250 Millionen Euro ein. Die restlichen 250 Millionen Euro werden durch den Verkauf von Altanteilen durch Gründer und frühe Investoren realisiert.
Chancen und Risiken für Privatanleger
Privatanleger können beim IPO oder unmittelbar danach Aktien erwerben. Der Vorteil besteht darin, von frühen Wachstumsphasen zu profitieren. Allerdings sind IPO-Aktien oft volatil und es besteht das Risiko, dass das Unternehmen seine Erwartungen nicht erfüllt. Zudem ist die Zuteilung von IPO-Aktien für Privatanleger häufig begrenzt.
Verwandte Konzepte sind das Börsengang als allgemeiner Begriff für den Prozess, die Sekundärplatzierung als nachfolgender Aktienverkauf börsennotierter Unternehmen und die Underpricing-Problematik, bei der IPO-Aktien teilweise unter ihrem fairen Wert preisgegeben werden.

