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Börsenlexikon

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist die Vollversammlung aller Aktionäre einer Aktiengesellschaft, die mindestens einmal jährlich zusammentritt, um über Unternehmensangelegenheiten zu beschließen und die Geschäftsführung zu kontrollieren.

Funktionsweise und Ablauf

Jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen – unabhängig davon, wie viele Aktien er hält. Die Stimmrechte sind proportional zum Aktienbesitz verteilt: Ein Anleger mit 100 Aktien hat doppelt so viele Stimmen wie ein Anleger mit 50 Aktien. Die Teilnahme erfolgt entweder persönlich vor Ort oder zunehmend auch per Videokonferenz oder Briefwahl.

Typische Tagesordnungspunkte umfassen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Gewinnverwendung (etwa Dividendenbeschlüsse), die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder Fusionen. Die Geschäftsleitung präsentiert den Geschäftsbericht und beantwortet Fragen der Aktionäre.

Bedeutung für Privatanleger

Für Aktionäre ist die Hauptversammlung ein zentrales Kontrollrecht. Sie können über Geschäftsvorgänge abstimmen, die ihre Vermögensposition beeinflussen. Ein Beispiel: Beschließt die Versammlung, 50 Millionen Euro Gewinn als Dividende auszuschütten, erhält ein Anleger mit 1.000 Aktien seinen proportionalen Anteil. Lehnt die Versammlung hingegen eine geplante Übernahme ab, kann dies den Aktienkurs deutlich verändern.

Besonders wichtig ist die Abstimmung über die Dividendenpolitik und Kapitalmaßnahmen. Stimmt die Versammlung einer Kapitalerhöhung zu, wird die Beteiligung bestehender Aktionäre verwässert, falls diese nicht ihre Bezugsrechte nutzen.

Praktische Hinweise

Privatanleger müssen ihre Stimmrechte nicht selbst ausüben. Viele delegieren dies ihrer Depotbank oder nutzen die Briefwahl. Manche Banken stellen auch einen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der nach Anweisung des Aktionärs abstimmt.

Die Einladung zur Hauptversammlung wird üblicherweise mehrere Wochen vorher veröffentlicht und enthält die Tagesordnung sowie Abstimmungsunterlagen. Anleger sollten diese gründlich prüfen, da Abstimmungsergebnisse bindend sind.

Eng verwandte Konzepte sind die Kapitalerhöhung, bei der neue Aktien ausgegeben werden, das Bezugsrecht, das Altaktionären Vorkaufsrechte sichert, und der Aufsichtsrat, dessen Mitglieder auf der Hauptversammlung gewählt werden.