Börsenlexikon
Eine Corporation ist eine in den USA oder anderen Common-Law-Ländern eingetragene Kapitalgesellschaft, die als eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung ihrer Anteilseigner gegründet wird.
Für Privatanleger ist die Corporation der zentrale Unternehmenstyp an den amerikanischen Börsen. Das Besondere: Das Unternehmen selbst haftet für seine Schulden und Verpflichtungen, nicht die Aktionäre. Diese haften nur mit ihrer Kapitaleinlage. Die Corporation wird durch eine Gründungsurkunde (Charter) und Satzung (Bylaws) begründet und muss sich an die Gesetze des Staates halten, in dem sie registriert ist. Delaware ist dabei der beliebteste Gründungsort, weil dort die Unternehmensgesetze investorenfreundlich ausgestaltet sind.
Die Corporation wird durch einen Vorstand (Board of Directors) geleitet, der von den Aktionären gewählt wird. Der Vorstand ernennt die Geschäftsführung und trifft strategische Entscheidungen. Gewinne können an die Aktionäre als Dividenden ausgeschüttet oder zur Stärkung des Unternehmens einbehalten werden.
Für Anleger hat die Rechtsform mehrere praktische Folgen: Erstens ist die Vermögenstrennung streng, was das Risiko begrenzt. Zweitens sind Informationspflichten detailliert geregelt – Corporations müssen regelmäßig Geschäftsberichte (10-K-Formulare) und Quartalsberichte (10-Q-Formulare) bei der SEC einreichen. Drittens ermöglicht die Struktur Fremdkapitalfinanzierung durch Anleihen und Kreditlinien. Viertens können Aktien frei gehandelt werden, was Liquidität schafft.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Haftungsbegrenzung: Ein Anleger kauft 100 Aktien einer Corporation für 50 Euro pro Aktie, also 5.000 Euro Gesamtinvestition. Gerät das Unternehmen in Insolvenz und schuldet Gläubigern 100 Millionen Euro, verliert der Anleger maximal seine 5.000 Euro – nicht mehr. Die Gläubiger können sein Privatvermögen nicht angreifen.
Verwandte Begriffe sind die Limited Liability Company (LLC), eine flexiblere Alternative mit ähnlicher Haftungsbeschränkung, die Partnership, bei der Haftung unbegrenzt sein kann, und die Sole Proprietorship, das Einzelunternehmen ohne Haftungsschutz. In Europa entspricht die Corporation am ehesten der Aktiengesellschaft (AG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

