Menü
sharewise zieht um Am Wochenende vom 22./23. August wird das neue sharewise die Hauptseite. Schau es dir jetzt an und sag uns, was dir fehlt. Zum neuen sharewise Was sich ändert
Microsoft selbst warnt vor der Verwendung von Internet Explorer, da er nicht mehr den neuesten Web- und Sicherheitsstandards entspricht. Wir können daher nicht garantieren, dass die Seite im Internet Explorer in vollem Umfang funktioniert. Nutze bitte Chrome oder Firefox.

Börsenlexikon

Ein Anteilseigner ist eine natürliche oder juristische Person, die Anteile an einem Unternehmen hält und damit Eigentümer eines Teils dieses Unternehmens ist.

Anteilseigner entstehen durch den Kauf von Aktien oder Geschäftsanteilen. Bei Aktiengesellschaften (AG) erwirbt ein Investor durch den Kauf von Aktien die entsprechende Quote des Unternehmens. Ein Anteilseigner mit 100 Aktien bei insgesamt 10.000 ausgegebenen Aktien hält beispielsweise 1 Prozent des Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH funktioniert dies ähnlich: Der Erwerb von Geschäftsanteilen macht den Käufer zum Anteilseigner.

Mit der Anteilseignerschaft gehen konkrete Rechte einher. Der Anteilseigner hat das Recht auf einen proportionalen Anteil am Gewinn, sofern das Unternehmen Dividenden ausschüttet. Ferner besitzt er Stimmrechte in der Hauptversammlung (bei Aktiengesellschaften) oder Gesellschafterversammlung (bei GmbH), wo er über wichtige Unternehmensentscheidungen mitabstimmen kann. Die Anzahl der Stimmen entspricht üblicherweise der Anzahl der gehaltenen Anteile.

Für Privatanleger ist die Anteilseignerschaft relevant, weil sie das Fundament der Geldanlage in Aktien bildet. Wer Aktien kauft, wird unmittelbar Anteilseigner des jeweiligen Unternehmens. Das bedeutet, dass Anleger nicht nur auf Kurssteigerungen spekulieren, sondern tatsächlich Eigentümer werden – mit allen Chancen und Risiken. Steigt der Unternehmensgewinn, profitiert der Anteilseigner potenziell durch höhere Dividenden. Sinkt der Wert des Unternehmens, fällt auch der Wert der Anteile.

Ein praktisches Beispiel: Ein Anleger kauft 50 Aktien eines Unternehmens zu je 100 Euro, investiert also 5.000 Euro. Existieren insgesamt 100.000 Aktien, hält der Anleger 0,05 Prozent des Unternehmens. Schüttet das Unternehmen eine Dividende von 2 Euro pro Aktie aus, erhält der Anleger 100 Euro (50 Aktien × 2 Euro). Gleichzeitig kann er auf der Hauptversammlung abstimmen – sein Stimmgewicht beträgt 50 Stimmen von insgesamt 100.000.

Die Haftung des Anteilseigners ist begrenzt. Bei Aktiengesellschaften haftet der Anteilseigner nur mit seiner Einlage; Gläubiger können nicht auf das Privatvermögen zugreifen. Dies unterscheidet sich fundamental von Gesellschafter in Personengesellschaften wie der GbR.

Verwandte Begriffe sind der Aktionär, der speziell ein Anteilseigner einer Aktiengesellschaft ist, sowie der Gesellschafter, ein übergeordneter Begriff für Eigentümer von Unternehmensanteilen in verschiedenen Rechtsformen. Auch das Konzept der Dividende ist eng verknüpft, da sie die Gewinnbeteiligung des Anteilseigners darstellt.