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Gewinn einer GmbH sinnvoll investieren: Wertpapiere als Option


 

Unternehmer, die mit ihrer GmbH Gewinne erzielen, stehen oft vor einer herausfordernden Entscheidung bezüglich der Verwendung dieser Gelder. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, darunter die Reinvestition in das Unternehmen, das Bilden von Rücklagen, die Ausschüttung an Gesellschafter, die Beteiligung der Mitarbeiter am Gewinn, die Akquisition anderer Unternehmen oder auch Spenden für wohltätige Zwecke. Eine Option, die möglicherweise nicht sofort in den Sinn kommt, ist die Investition des Gewinns in Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder ETFs. Die entscheidende Frage in diesem Zusammenhang lautet: Wie ist die ideale Vorgehensweise? Eine umfassende Antwort auf diese Frage wird in diesem Artikel präsentiert.

Chart
 

Pixabay.com © geralt Public Domain
Gewinne einer GmbH können nicht nur entnommen oder reinvestiert, sondern auch in einem Firmendepot angelegt werden. 


Viele GmbH-Unternehmer investieren privat in Wertpapiere
Jede GmbH in Deutschland ist dazu verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres eine Gewinnermittlung durchzuführen und in Abhängigkeit von der Größe drei bis sechs Monate danach an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung weiterzuleiten. 

Wenn feststeht, dass die GmbH im Geschäftsjahr einen Gewinn erzielt hat, entscheiden die Gesellschafter gemeinsam im Rahmen eines Gewinnverwendungsbeschlusses darüber, was mit dem Gewinn in weiterer Folge geschehen soll. Dabei stehen ihnen grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

·       Eine offene Ausschüttung der Gewinne
·       Die Einstellung als Gewinnrücklage
·       Ein Gewinnvortrag für das nächste Geschäftsjahr

Anders ausgedrückt: Sie entscheiden, ob der Gewinn in der Gesellschaft verbleiben oder an sie zur privaten Verwendung ausgeschüttet werden soll. Je nachdem, für welche Möglichkeit sie sich entscheiden, fallen unterschiedliche Steuern an. 

Was viele Unternehmer dabei nicht bedenken: Die Gewinnausschüttung muss noch einmal versteuert werden. Und zwar entweder im Rahmen der Einkommenssteuer oder einer sogenannten Abgeltungssteuer. 

Dementsprechend reduziert sich auch der Betrag, der zum Investieren in Wertpapiere als Privatperson zur Verfügung steht. Am deutlichsten sichtbar wird das an einem einfachen Beispiel.


Beispielrechnung Gewinnausschüttung: So viel bleibt vom Kuchen tatsächlich übrig
Angenommen, ein Unternehmer hält 50 Prozent an einer GmbH. Er ist nicht nur beteiligt, sondern auch als Geschäftsführer tätig und erhält dafür ein jährliches Gehalt in der Höhe von 50.000 Euro. Die GmbH macht im Geschäftsjahr einen Gewinn von 80.000 Euro. Die Gesellschafter beschließen, dass der Gewinn ausgeschüttet wird. Aufgrund der Anteile in der Höhe von 50 Prozent erhält der Unternehmer demnach eine Ausschüttung in der Höhe von 40.000 Euro. 

Zunächst muss nun die GmbH ihre Steuern begleichen. Diese setzt sich zusammen aus 15 Prozent Körperschaftssteuer vom Gewinn (12.000 Euro) sowie 15 Prozent Gewerbesteuer vom Gewinn (12.000 Euro). Nach Steuern (insgesamt 24.000 Euro) und der Ausschüttung (40.000 Euro) bleiben somit noch 16.000 Euro übrig. 

Für die Versteuerung der Ausschüttung in der Höhe von 40.000 Euro als Privatperson gibt es nun zwei Möglichkeiten. Die erste Option ist, 25 Prozent Abgeltungssteuer auf den Betrag zu bezahlen. Die zusätzliche Steuerlast beläuft sich in diesem Fall auf 10.000 Euro. 

Die zweite Variante besteht darin, die Ausschüttung zum normalen Jahresgehalt zu addieren und mit dem normalen Einkommenssatz zu besteuern. Von der Ausschüttung müssten in diesem Fall 60 Prozent (24.000 Euro) versteuert werden, 40 Prozent (16.000 Euro) wären steuerfrei. 

Wer nun auf die Idee kommt, sich die Gewinne über ein höheres Gehalt auszuzahlen und somit die Steuern der GmbH zu senken, sollte diesen Plan schnellstmöglich wieder verwerfen. Denn dabei handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die nach dem deutschen Steuerrecht strafbar ist. Eine Option wäre jedoch, die Gewinne einfach im Unternehmen zu belassen und die Wertpapiere über ein Depot für GmbH und UG zu kaufen. 

Pie
Pixabay.com © Walkerssk Public Domain
Jeder will seinen Anteil vom Kuchen. Da bleibt als Privatperson nicht mehr viel übrig, um den Gewinn in Wertpapiere zu investieren.  


Mit einem Firmendepot von immensen Steuerersparnissen profitieren
Bei einem Firmendepot handelt es sich um ein spezielles Depot für Unternehmen, das getrennt vom privaten Depot geführt werden muss. 

Es bietet eine einfache Möglichkeit, direkt aus der GmbH zu investieren und damit im Gegensatz zur privaten Anlage der Gewinne jede Menge Steuern zu sparen. Die auf GmbH spezialisierten Broker bieten nicht nur eine unkomplizierte Eröffnung eines entsprechenden Depots, sondern darüber hinaus auch noch eine Einlagenversicherung bis zu einer Million Euro. 

Anleger profitieren nicht nur von der unkomplizierten Depoteröffnung und den geringen Gebühren beim Handel sowie der kostenlosen Depotführung, sondern zusätzlich auch noch von einem automatisierten Steuer-Reporting, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Buchhaltung ihr Arbeitsleben erheblich erleichtert. 

Es gibt einige kostengünstige Online-Broker, die weder für die Eröffnung noch für die Führung von Depots Gebühren verlangen. Bei Brokern für GmbHs und andere Unternehmen ist das jedoch eher unüblich, da die Verwaltung von Firmendepots für den Broker aufwendiger ist als bei privaten Depots. Es gibt allerdings auch Anbieter, die in dieser Kategorie eine gebührenfreie Depotführung anbieten. Ein Vergleich der verschiedenen Firmendepots vor dem Abschluss ist deshalb ratsam. 

Unabhängig davon lassen sich mit dem Firmendepot im direkten Vergleich zu einem privaten Depot jede Menge Steuern sparen, da Unternehmer bei einigen Wertpapieren von Steuerfreistellungen profitieren. Veräußerungsgewinne aus Aktien sind zu 95 Prozent steuerbefreit. Bei Aktien-ETFs sind es immer noch 60 Prozent. Für den Rest wird die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer fällig. Die effektive Besteuerung von Aktien liegt demnach bei 1,54 Prozent, jene von Aktien-ETFs bei 12,17 Prozent. 

Ein möglicher Vorteil ergibt sich auch bei Termingeschäften wie Forwards, Swaps oder Futures-Kontrakten. Denn hier ist zwar der Steuersatz höher als bei Investitionen aus dem Privatvermögen. Allerdings darf die GmbH auch Verluste unbegrenzt steuerlich in Abzug bringen, während es hier für Privatpersonen seit dem Jahr 2021 ein Limit von 20.000 Euro gibt. 


Ein Informationsgespräch bringt Licht ins Dunkel
Wer die Gewinne seiner GmbH in Wertpapiere anlegen möchte, sollte sich genau überlegen, ob er das im Rahmen seines Privatvermögens oder mit einem Firmendepot machen möchte. Unabhängig von der steuerlichen Belastung bringen beide Möglichkeiten unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich. 

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, welche Variante im eigenen Fall sinnvoller ist, lohnt sich deshalb ein Gespräch mit einem Experten, der auf dieses Thema spezialisiert ist. Die Möglichkeit dazu gibt es in der Regel bei einigen Betreibern von Firmendepots, die zu diesem Zweck kostenlose Informationsgespräche anbieten. Die Buchung erfolgt dabei über die Webseite der Anbieter. 

 

 

 


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