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Eon: das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen!


Lieber Leser,

die deutschen Energieversorger fühlten sich regelrecht vor den Kopf gestoßen, als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Jahre 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg beschlossen hatte. Damit wollten sich Eon, RWE etc. nicht abfinden und zogen vor das Bundesverfassungsgericht. Am Dienstag wurde geurteilt, dass die Konzerne mit einer Entschädigung rechnen können. Denn beim ursprünglich Beschluss zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 wurden den Versorgern Entschädigungen für Reststrommengen zugesprochen, im Jahre 2011 machte die Bundesregierung allerdings wieder einen Rückzieher.

Neuregelung wird vorgeschrieben

Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings klar, dass der Beschluss Merkels als solches rechtmäßig sei. Man könnte durch den verfrühten Atomausstieg nicht von einer Enteignung sprechen. Doch bedeute die Energiewende in einigen Punkten eine „Beschränkung des Eigentums“, für die nun eine finanzielle Entschädigung geleistet werden muss. Das Gericht gibt in seinem Beschluss der Bundesregierung bis zum Jahr 2018 Zeit, hier eine neue Regelung zu finden. Wie hoch diese Entschädigungen allerdings genau sein sollen, dazu machten die Verfassungsrichter noch keine Angaben. Da nimmt es nicht Wunder, dass die Aktien der Versorger RWE und Eon am Dienstag kräftig zulegen konnten.

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Ein Gastbeitrag von Ethan Kauder.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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