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Volkswagen: Weitere Milliardenstrafe in den USA!


Liebe Leser,

es gibt gute Nachrichten für Volkswagen im Rahmen der Aufarbeitung der Diesel-Affäre in den Vereinigten Staaten. Am 21. April hat ein Bundesgericht dem mit der US-Regierung ausgehandelten Vergleich des Rechtsstreits stattgegeben. Wie mehrere Medien berichten, zahlt der deutsche Automobilkonzern 2,8 Mrd. US-Dollar sowie weitere 1,5 Mrd. US-Dollar für Zivilklagen.

Teil des Deals ist es, wie wir bereits im Vorfeld berichtet hatten, dass Volkswagen einen unabhängigen Aufseher installiert. An dieser Stelle finden Sie alle bestätigten Fakten zu dieser Vereinbarung.

Unabhängige Überwachung des Compliance-Systems

Der Rechtsanwalt Larry D. Thompson nimmt für den deutschen Automobilkonzern künftig eine Doppelfunktion in den Bereichen unabhängige Compliance Audit (Ordnungsmäßigkeitsprüfung) sowie Compliance Monitoring (Einhaltungskontrolle) ein, wie Volkswagen in einer Pressemitteilung informiert.

Genauer ist der frühere stellvertretende US-Generalstaatsanwalt demnach für eine Zeitspanne von 3 Jahren für die Beaufsichtigung und Bewertung der im Vergleich festgelegten Bedingungen seitens des DAX-Unternehmens verantwortlich. „Dazu zählen auch Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Compliance und der Berichts- und Kontrollsysteme bei Volkswagen sowie die Implementierung eines erweiterten Programms für Compliance und ethisches Verhalten“, schreibt Volkswagen.

Zudem soll Thompson dem Konzern zufolge bewerten, ob das Compliance-System des Unternehmens in der Lage ist, Verfehlungen wie die Manipulation von Abgaswerten aufzudecken sowie in Zukunft zu verhindern.

Europa könnte folgen

Mit dem jetzt vereinbarten Vergleich dürfte Volkswagen, das auch einen zweistelligen Milliardenbetrag für Rückruf und Nachbesserung der manipulierten Modelle stemmen muss, den Diesel-Skandal in Nordamerika zumindest juristisch in absehbarer Zeit abschließen können. Offen ist hingegen noch, was auf den Konzern durch Klagen von Anlegern sowie betroffenen Haltern in Europa zukommen könnte.

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Ein Beitrag von Rainer Lenzen.


Quelle: Robert Sasse

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