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Verbraucherkredite: Mit dieser Anleitung finden Sie sicher die – wirklich – günstigsten Kredite!


Internet stärkt Verbraucherkredite – doch genaues Hinschauen ist gefragt!

Das Internet hat vieles leichter gemacht, dazu zählt auch der Abschluss eines Kredits. Insbesondere Privatpersonen können im Zuge der Digitalisierung de facto von heute auf morgen einen Kredit beantragen und das Geld auf ihr Konto erhalten. „Sofortkredite“, „Eilkredite“ oder „Schnellkredite“ werden im Internet zuhauf beworben. E-Mails, digitale Unterschriften, VideoIdent-Verfahren und Expressüberweisungen wickeln den Prozess vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung innerhalb von Stunden ab.


Doch wo das Angebot groß ist, lauern auch Tücken. Denn die ehemals übliche persönliche Beratung fehlt im Internet. Verbraucher müssen selbst entscheiden, welches Kreditangebot sie wählen – und somit auch eigenständig Kredite vergleichen! Doch wie funktioniert dies eigentlich? Viele Menschen schauen lediglich auf die Rückzahlungsrate und tappen so oftmals in die Kostenfalle. Denn beim Kreditvergleich kommt es vielmehr auf andere Kriterien an.


Gut zu wissen:

In Deutschland steigt die Zahl abgeschlossener Verbraucherkreditverträge seit Jahren sukzessive an. Laut „Kredit-Kompass“ der SCHUFA, Deutschlands größter Wirtschaftsauskunftei, ist die Zahl der neu abgeschlossenen Verbraucherkredite 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent angestiegen. Damit sind es erstmalig mehr als acht Millionen. Einigermaßgen stabil ist aber die Höhe der Kreditsumme geblieben. Im Durchschnitt lag diese bei 10.272 Euro pro Verbraucherkredit, das sind lediglich 47 Euro mehr als das Jahr zuvor.


Der effektive Jahreszins: eine Zahl, alles drin?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist ein bereits älteres Gesetz, welches 1985 zum Zwecke des Verbraucherschutzes erlassen wurde. Trotzdem ist diese Verordnung den wenigsten Menschen geläufig, was verwundert, denn die PAngV bewahrt buchstäblich die „Preisklarheit und Preiswahrheit“ – auch bei Krediten.


Konkret bedeutet dies, dass neben Online-Shops und Co. eben auch Kreditinstitute dazu verpflichtet sind, Kunden bzw. Verbrauchern bei Produkten, in diesem Falle also Krediten, einen Endpreis anzugeben, der ihnen die Möglichkeit bietet,


  • alle „versteckten“ Kosten zu überblicken und kumuliert als „Endpreis“ zu erfassen sowie
  • die Kosten verschiedener Produkte/Kredite miteinander zu vergleichen, um das günstigste Angebot zu finden.


Speziell bei Krediten trägt dieser „Endpreis“ auch einen Namen: Es ist der effektive Jahreszins. Trotzdem ist es schwierig, Transparenz bei Krediten zu wahren, da der Endpreis bei Krediten von verschiedenen, teils individuell beeinflussten Faktoren abhängt wie die persönliche Bonität.
Nichtsdestotrotz müssen, so sieht es die Preisangabenverordnung vor, alle Kreditkosten, die den Zinssatz tangieren, zusätzlich zum Nominalzinssatz aufgeführt und in Summe mit dem Nominalzins benannt werden. So entsteht der effektive Jahreszins.

Gut zu wissen:


Diese Regelung ist verpflichtend für alle Arten von Krediten, die an Privatpersonen vergeben werden, sei es der klassische Ratenkredit oder auch der Immobilienkredit. Mit Inkrafttreten der PAngV 1985 waren Kreditinstitute jedoch berechtigt, Kreditbearbeitungs-, Kontoführungs- und ähnliche Gebühren zu erheben und dem Verbraucher über den effektiven Jahreszins in Rechnung zu stellen. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 ist dies seither jedoch nicht mehr gestattet. Gebühren, welche die Bank zum Eigennutzen erhebt oder auch, weil sie dazu verpflichtet ist, dürfen an den Kunden nicht weitergegeben werden!


Effektiver Jahreszins meist nicht erreichbar!


Im Internet tummeln sich jede Menge Kreditvergleichsportale, die verbraucherfreundlich die effektiven Jahreszinsen unterschiedlicher Kreditangebote darstellen. Nichtsdestotrotz trügt das Bild, denn Fakt ist, dass der angegebene effektive Jahreszins zwar alle etwaigen Kreditkosten inkludiert, die meisten Antragsteller jenen Zinssatz aber gar nicht erhalten.


Wie bereits erwähnt spielt bei der Kreditvergabe und Berechnung von Kreditkonditionen für Privatpersonen auch die individuelle Bonität eine Rolle, die im Regelfall über die SCHUFA ermittelt wird. Wer also beispielsweise Schulden hat, offene Rechnungen nicht bezahlt, sein Girokonto überzieht oder sich gar im Insolvenzverfahren befindet, muss mit negativen Auswirkungen auf seine persönliche Bonität rechnen.


Soll heißen: Der effektive Jahreszins rückt in weite Ferne, stattdessen wird – wenn der Kreditgeber einem Kreditantrag überhaupt bewilligt – ein bonitätsabhängiger Zinssatz ermittelt, wobei auch in diesem Fall der effektive Jahreszins angegeben wird. Der Clou dabei: Verschiedene Kreditinstitute können Verbrauchern je nach Bonität ganz unterschiedliche effektive Jahreszinssätze offerieren.
Somit ist der erste Blick auf die verschiedenen Kreditangebote durchaus trügerisch. Zwar ist es in der Regel der Fall, dass Banken bzw. Kreditgeber mit niedrigen effektiven Jahreszinssätzen bei ihren Kreditangeboten auch niedrigere bonitätsabhängige Kreditangebote gewähren, unter dem Strich genügt ein flüchtiger Blick auf den effektiven Jahreszins aber eben nicht, um Kredite miteinander zu vergleichen und das – für einen persönlich – günstigste Darlehen zu finden.


Wann ist ein Kredit ein Kredit?


Eine Sache, die oftmals gänzlich vergessen wird, wenn der Kreditvergleich erfolgt ist und ein Angebot gewählt wurde, ist die rechtliche Basis von Kreditverträgen. Hier sind nämlich vom Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht worden, die von Kreditinstituten bzw. Kreditgebern eingehalten werden müssen, soll ein aufgesetzter Kreditvertrag auch rechtskräftig sein.


In Deutschland unterliegt der Kreditvertrag den Vorgaben des Schuldrechts, nachzulesen unter den §§ 488 ff. BGB. Doch was macht einen Kreditvertrag zu einem juristisch bindenden Kreditvertrag?


  • Kreditverträge bedürfen der Schriftform; mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtskräftig.
  • Die Kreditsumme und damit der Brutto- wie Nettokreditbetrag ist im Vertrag zu benennen.
  •  Wie erwähnt müssen auch die Kreditkosten über den effektiven Jahreszins eindeutig benannt werden.
  • Ebenfalls genannt werden muss die Kreditart, da hierüber beispielsweise Rück- und Auszahlungsmodalitäten, Verfügbarkeit und Verwendungszweck geklärt werden
  •  Im Kreditvertrag sind zudem Angaben zur Kreditlaufzeit und Tilgung zu machen.
  • Zu guter Letzt muss ein Kreditvertrag etwaige Kreditsicherheiten benennen sowie Angaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung des Antragstellers machen.
Fazit: Ratenkredite immer manuell prüfen!Niedrige Zinsen sind schlecht für den Markt, aber gut für Verbraucher. Und ein Kreditvergleich im Internet ist prinzipiell schnell erledigt. Wie in diesem Artikel erklärt sollte nach dem ersten flüchtigen Blick aber auch immer ein zweiter Blick erfolgen, da nun einmal bonitätsabhängige Zinssätze für jedes Darlehen ermittelt werden.

Nach Entscheid für ein Darlehensangebot sollte dann der Kreditvertrag genauer geprüft werden. Denn fehlen wichtige Angaben, hat man neben dem grundsätzlichen 14-tätigen Widerrufsrechts auch die Möglichkeit, den Kreditvertrag außerordentlich zu kündigen und die Kreditsumme unmittelbar und kostenfrei zurückzuzahlen.

Dies sollte aber natürlich nicht unbedingt passieren. Deswegen vergleichen Sie Darlehen zwingend nur bei seriösen Anbietern: Jetzt Kreditvergleich starten und besten Kredit finden!
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