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VW: Gefahr einer Sammelklage in Deutschland?


Liebe Leser,

die Hände vor dem Gesicht zusammengeschlagen haben in der letzten Woche sicher die Anleger von VW. Hier war zu lesen, dass, es durchaus möglich wäre, auch in Deutschland gegen den Autohersteller zu klagen. In den USA gab es bereits Milliardenklagen und nun könnte hier vor Ort ähnliches geschehen. Jetzt stellt sich die Frage, ob weiterhin die Luft angehalten werden muss oder ob hier bald wieder aufgeatmet werden kann.

  • Lug und Betrug: Volkswagen hat seine Kunden, Anleger und Mitarbeiter hinters Licht geführt und musste vor allem in den USA bereits Milliardenstrafen an Behörden und Privatleute zahlen. Nun könnte ähnliches trotz allem auch in Deutschland und Europa passieren, da Juristen bereits nach juristischen Schlupflöchern suchen.
  • Klagen wären möglich! Laut Reuters hat der Rechtsdienstleister MyRight jüngst eine Musterklage gegen VW beim Landgericht Braunschweig vorgelegt in der es darum geht, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug des Typs VW EOS aufgrund des Einbaus der prekären Abschalteinrichtung schon vor Inbetriebnahme erloschen sei. Denn die Betriebserlaubnis mit dem behördlichen Namen „EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ regelt die EU-Normen für Kraftfahrzeuge zum Betrieb.
  • Das Problem: Wenn die Typengenehmigung tatsächlich außer Kraft gesetzt wäre, dann könne der Wagen selbst durch eine regelkonforme Reparatur keinen gültigen Status mehr erreichen und VW müsste nicht nur alle in Frage stehenden Fahrzeuge zurücknehmen, sondern auch eine satte Entschädigung zahlen.

Private Klägern sind in Europa, im Unterschied zu den USA, bisher eher die Ausnahme. Ob VW seine Begründung, dass der europäische Motor-Typ (EA 189) nach hiesigem Recht keine unzulässige Abschalteinrichtung verwende, wohl aufrecht erhalten kann? Könnte es in Deutschland tatsächlich zu einer Art Sammelklage kommen? Wir halten Sie auf dem laufenden.

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Ein Gastbeitrag von Jennifer Diabatè.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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