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Griechenland Marx(imieren)


Enteignung. Kann sich ein Staat das Recht nehmen Besitztümer seiner Bürger und ausländischer Bürger, in seinem Hoheitsgebiet einzuverleiben? Die Europäische Union besitzt kein eigenes, einheitliches Rechtsinstrumentarium für Enteignungen. Jeder Mitgliedstaat wendet seinen eigenen diesbezüglichen Rechtsbestand an. Was wäre also, wenn das griechische Parlament beschließt, sämtliche kommerziell (Verstaatlichung) und nicht kommerziell (Enteignung) genutzten Besitztümer in das Eigentum des Staates zu übertragen. Griechenlands Aktiva, steigt enorm. Die enteigneten Grundstücke, Häuser und Fabriken, könnten anschließend von deren Nutzern, gepachtet oder gemietet werden. Die Staatseinnahmen Griechenlands steigen gewaltig. Eine Sanierung des hochverschuldeten und unwirtschaftlichen Haushaltes, könnte somit rasch erfolgen. Anschließend könnte mit einem Rückkauf der enteigneten Grundstücke und Häuser durch, in erster Linie griechischen Bürger erfolgen. Des Weiteren könnte dieses Szenario auch auf Fabriken und die Öffnung auch für ausländische Bürger erfolgen. Dieses Beispiel bedingt keinen Austritt Griechenlands aus der Europäischen Union oder aus dem Euro. Ein vorangehender Schuldenschnitt oder sogar eine Bankrotterklärung, wäre aber von Vorteil.

Tirom, 2013.06.12

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