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E.on – Geht in die nächste Instanz mit seiner Klage!


Lieber Leser,

der Grund für diese Klage stammt aus dem Jahr 2011, als zwei Atomkraftwerke durch eine gesetzliche Anordnung ihren laufenden Betrieb unterbrechen mussten. Durch den Tsunami, der 2011 Fukushima erreichte und das sich dort befindende Kraftwerk zerstörte, stoppte die deutsche Bundesregierung aus Vorsichtsmaßnahmen den Betrieb der ältesten Atomkraftwerke für drei Monate. Bereits im Juli 2016 wurde die erste Klage von E.on vom Landgericht Hannover mit der Begründung abgelehnt, dass die Klage bereits im Jahr 2011 hätte stattfinden sollen und das aufgrund der Verzögerung ein Versäumnis des Unternehmens stattgefunden hat. E.on steht dieser gefällten Entscheidung kritisch gegenüber und ist in Berufung gegangen, um das Urteil anzufechten.

Wird E.on die Zahlungen erhalten?

In der geforderten Entschädigungssumme geht es um 382 Millionen Euro, die von den beiden Bundesländern aufgrund der geforderten Abschaltung von E.on verlangt werden. Im Dezember 2016 wird die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht gefällt und nicht nur für E.on, die zwei Kraftwerke abschalten mussten. Vattenfall, der Energieanbieter aus Schweden klagt aufgrund der Stilllegungen sogar eine Summe von 4 Milliarden Euro ein. Und auch der zweitgrößte Versorger Deutschlands, die RWE, stellt weiterhin Regressansprüche gegen Deutschland. Die Entscheidung des Gerichtes, die für den 6. Dezember vorgesehen ist, kann im schlechten Fall erneut die Taschen des Steuerzahlers belasten.

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Ein Gastbeitrag von Rami Jagerali.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

E.ON SE Aktie

13,22 €
1,18 %
Ein mittlerer Kursanstieg bei E.ON SE heute, um 1,18 %.
Einige mehr Buy-Einschätzungen als Sell-Einschätzungen bei E.ON SE.
Für E.ON SE ergibt sich ein Potenzial von -1.66%, selbst wenn das Kursziel von 13 € unter dem aktuellen Kurs von 13.22 € liegt.
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