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DGAP-Adhoc: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Vorstand und Aufsichtsrat streben Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG an und beschließen mit der „Intention to Float“ den nächsten Schritt


DGAP-Ad-hoc: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Börsengang/Absichtserklärung
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Vorstand und Aufsichtsrat streben Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG an und beschließen mit der „Intention to Float“ den nächsten Schritt

05.09.2022 / 22:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Vorstand und Aufsichtsrat streben Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG an und beschließen mit der „Intention to Float“ den nächsten Schritt

Die Volkswagen AG hatte am 24. Februar 2022 mitgeteilt, die Umsetzbarkeit eines möglichen Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zu prüfen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung hat der Vorstand der Volkswagen AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, einen Börsengang der Vorzugsaktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und deren Notierung im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) – vorbehaltlich der weiteren Kapitalmarktentwicklungen – Ende September / Anfang Oktober 2022 anzustreben („Intention to Float“) und bis Ende des Jahres umzusetzen.

Zur Vorbereitung des Börsengangs ist das Grundkapital der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in 50% Vorzugsaktien und 50% Stammaktien unterteilt worden. Im Rahmen des Börsengangs würden insgesamt bis zu 25% der Vorzugsaktien an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG aus dem Bestand der Volkswagen AG bei Investoren platziert werden.

Im Zusammenhang mit dem angestrebten Börsengang würde die Porsche Automobil Holding SE 25% zuzüglich einer Aktie am Stammaktienkapital der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG von der Volkswagen AG zum Platzierungspreis der Vorzugsaktien zuzüglich einer Prämie von 7,5% erwerben.

Die Volkswagen AG würde die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG auch nach der Umsetzung des angestrebten Börsengangs weiterhin im Wege der Vollkonsolidierung in ihren Konzernabschluss einbeziehen. Die bestehende industrielle und strategische Kooperation zwischen der Volkswagen AG und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG würde nach dem Börsengang umfassend fortgesetzt.

Im Fall eines erfolgreichen Börsengangs wird die Volkswagen AG für Dezember 2022 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der sie ihren Aktionären vorschlägt, eine Sonderdividende in einem Umfang von 49% der Bruttogesamterlöse aus der Platzierung der Vorzugsaktien und dem Verkauf der Stammaktien an die Aktionäre Anfang 2023 auszuschütten.

 

Rolf Woller

Leiter Konzern Treasury und Investor Relations


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