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Aktien verschenken: Wertpapiere in Papierform sterben aus!


Liebe Leser,

ende 2016 war es soweit: Eine jahrzehntelange Ära effektiver Stücke deutscher Fonds endete. Als effektive Stücke werden Wertpapiere (Aktien, Anleihen, aber auch einige wenige Fonds) in Papierform bezeichnet. Wenn Sie solche Papiere besitzen, mussten Sie diese bis spätestens zum Jahresende in Ihr Depot einliefern, sonst verlieren die Papiere ihre Handelbarkeit. Damit sorgt der Gesetzgeber für das endgültige Ende sogenannter effektiver Stücke deutscher Fonds.

Zwar hat sich deren Zahl seit der Jahrtausendwende ohnehin schon erheblich reduziert, doch noch immer liegen einige solcher Papiere in Bankschließfächern oder heimischen Tresoren.Haben Sie sich bis Ende des Jahres nicht darum gekümmert, besitzen Sie ab Anfang kommenden Jahres nur noch ein Legitimationspapier für eine Depotgutschrift gegenüber der Verwahrstelle des Fonds. Das bedeutet: Sie haben dann kein verkehrsfähiges (also frei handelbares) Wertpapier mehr. Allerdings bleiben Sie weiterhin Inhaber der Anteile.

Das ist die anlegerfreundliche Regelung in Deutschland

Die deutsche Regelung ist damit in jedem Fall anlegerfreundlicher als die Regelung unserer luxemburgischen Nachbarn. Denn die Besitzer effektiver Stücke eines in Luxemburg aufgelegten Fonds waren schon zu Beginn des laufenden Jahres aufgerufen, ihre Papiere einzuliefern. Wer dies bis zum 18. Februar nicht getan hat, dessen Anteile wurden für wertlos erklärt. Ganz so drastisch wie es klingt, ist es allerdings auch bei in Luxemburg aufgelegten Fonds nicht gelaufen.

Denn: Im Falle der Untätigkeit der Besitzer von effektiven Stücken von in Luxemburg aufgelegten Fonds hatte der Fondsbesitzer in der Folge „nur“ noch Anspruch auf den Anteilswert am 18. Februar 2016. Das bedeutet: Er wurde automatisch ausgezahlt, ohne an der künftigen Wertentwicklung des Fonds bzw. an den Ausschüttungen weiter partizipieren zu können.

Spätere Einreichung laut Experten noch möglich

Stefan Lutz, Sprecher der Fondsgesellschaft Allianz Global Investors, rät, dass Anleger auch nach Fristablauf noch versuchen sollten, ihre effektiven Stücke von Luxemburger Fonds bei einer deutschen Bank einzureichen. Denn in der Praxis wurden viele Anteile von den Fondsgesellschaften noch nicht liquidiert. Auch in Deutschland ist eine spätere Einlieferung von effektiven Stücken immer noch möglich. „Dann werden die Anteile in eine Girosammelverwahrung gegeben, und der Anleger partizipiert wieder an Kursgewinnen und Ausschüttungen“, so Lutz.

Warum effektive Stücke ihre Handelbarkeit verlieren

Dass effektive Wertpapiere von Fonds sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg in diesem Jahr einkassiert werden, liegt im Wesentlichen an dem US-amerikanischen Steuerabkommen FACTA. Dieses Abkommen zwingt alle Finanzinstitute weltweit zur Weitergabe von Informationen an die US-Behörden. „Als offizieller Grund wird die Terrorbekämpfung genannt, doch natürlich geht es den Amerikanern auch um steuerliche Aspekte“, sagt Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK).

Zwar hatte die europäische Fondsbranche auch Erleichterungen für sich ausgehandelt, musste dafür aber zusichern, keine effektiven Stücke mehr auszugeben. Doch der Gesetzgeber ging sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg noch einen Schritt weiter: In beiden Ländern wurden bzw. werden auch die in Umlauf befindlichen Papiere eingezogen. In Deutschland regelt das der im Februar 2016 eingeführte Paragraf 358 des Kapitalanlagegesetzbuches. Betroffen ist davon eine erhebliche Anzahl von Fonds.

Allein die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors listet 69 Fonds, bei denen effektive Stücke ausgegeben wurden. Die genossenschaftliche Union Investment listet 14 Fonds, bei denen effektive Stücke ausgegeben wurden. Dahinter steckt allerdings kein großes Volumen. „Bei den meisten unserer Fonds befindet sich der Anteil an effektiven Stücken im Bereich weit unter einem Prozent“, sagt Markus Themme, Sprecher von Union Investment. In Summe liege der Bestand an diesen Papieren laut Themme „bei einem zweistelligen Millionenbetrag in Euro“.

Was Sie konkret tun sollten, wenn Sie noch über effektive Stücke verfügen

Kommen wir jetzt noch zu der Frage, was Sie als Anleger konkret tun sollten, wenn Sie (noch) über effektive Stücke deutscher Fonds verfügen. Anlegern, die noch über Fondsanteile in Papierform (effektive Stücke) verfügen, rät Lutz Folgendes: „Zur Hausbank gehen oder zu dem Institut, bei dem man ein Depot hat oder eröffnen möchte.“ Informationen zur Einlieferung von Fondsanteilen in Papierform liefern die großen deutschen Fondsanbieter aber auch im Internet. Um auf diesem Wege an Informationen zu gelangen, können Sie beispielsweise die Internetseite eines Fondsanbieters besuchen und dort im Suchfeld „effektive Stücke“ eingeben.

Wertpapiere in Papierform sterben aus

Wenn Sie heutzutage Aktien oder Fondsanteile erwerben, findet dies in aller Regel in digitaler Form statt. Sie erhalten also nicht mehr – so wie es früher der Fall war – ein Stück Papier, das Sie als Aktionär oder Besitzer von Fondsanteilen ausgewiesen hat.

Aktien und Fondsanteile in Papierform sterben bereits seit Jahren aus. Allerdings sind Wertpapiere in Papierform bei Sammlern nach wie vor sehr beliebt. So gibt es beispielsweise Kalender, bei denen auf jedem Monatsblatt eine andere historische Aktie in Papierform abgedruckt ist. Diese Kalender sind ein ideales Geschenk für Sammler. Solche Kalender können Sie z. B. über die Internetseite www.aktiensammler.de erwerben.

Ein weiteres Beispiel: Der Fußballverein Borussia Dortmund ist der einzige deutsche Fußballverein, der börsennotiert ist. Wer sich aus Renditegesichtspunkten an dem Fußballverein beteiligen will, sollte BvB-Aktien über die Börse kaufen.

Wer Dortmund-Fan ist und sich eine BvBAktie ins Wohnzimmer hängen möchte, kann sich eine BvBAktie in Papierform kaufen. Allerdings können die sogenannten „Schmuckaktien“ von Borussia Dortmund laut BvB-Homepage bis auf Weiteres nicht zum Verkauf angeboten werden. Weiterhin heißt es: „Leider steht noch nicht fest, ab wann dieser Service wieder möglich und hier zugänglich sein wird.“ Auf externen Internetplattformen finden Sie aber noch immer ausreichend viele BvB-Aktien für Ihre Weihnachtsgeschenkeliste.

Das wird Amazon ganz und gar nicht schmecken …

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Ein Gastbeitrag von Rolf Morrien.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse


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