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Erstellt von DrMabuse 

Politik

Respektiert bitte andere Meinungen und seid freundlich zueinander. Diese Diskussion dreht sich nur um Politik, Corona wird in einer eigenen Diskussion behandelt, die ganz leicht über die Suche zu finden ist.

ValueFreak schrieb am 10.02.20: 
Genau, rechts und links ist unbefestigter Straßenrand - lieber ab durch die Mitte und auf der eigenen Spur bleiben. 

Der Meinung bin ich auch, aber eine Mitte kann es nur geben, wenn es rechts und links gibt. Damit muss man sich abfinden. Die Deutschen sollten dringend an ihrem Demokratieverständis arbeiten, denn wenn ich so etwas lese, wird mir angst und bange. Wo soll das hinführen? Die größte Gefahr für die Demokratie sehe ich im Moment eher auf der linken Seite des unbestigten Straßenrandes und daran sind die Medien ganz bestimmt nicht unschuldig. Die Hauptschuld an der gegenwärtigen Spaltung trägt allerdings unsere ewige Kaiserin.
Kann Merz den Karren aus dem Dreck ziehen? Die Wirtschaft setzt auf ihn:
Genug vom „Kurs der Damenriege“ – Unternehmer für Merz als Kanzlerkandidaten
Es wird in jedem Fall sehr schwer.
Jetzt kommt die WerteUnion unter Druck


Interview Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt: Die Energiewende ist ein Fehler

marge schrieb am 23.01.20: 
DrMabuse schrieb am 17.01.20: 
Als Nachtrag:
Mich hat bislang gestört, dass die beschriebene "Zahlungsweise" gebührenfrei zulässig ist, aber 
nach der Aussage des BGH(Quelle: BGH Xa ZR 68/09) muss der Zahlungsempfänger es dem Zahlungsverpflichteten ermöglichen, ohne zusätzliche Gebühren seine Zahlungspflicht zu erfüllen. Eine Barzahlung muss er ihm nicht ermöglichen, aber wenn die Barzahlung unterbunden wird, dann muss die barzahlungsfreie Zahlung ohne Gebühren möglich sein.

 
So weit, so gut!
Nachdem ich im Januar 2020 das im oben aufgeführten link vorgestellte Formschreiben, 
den Rundfunkbeitrag in bar entrichten zu wollen, an den Beitragsservice(BS) abgeschickt habe, habe ich heute wider Erwarten einen Festsetzungsbescheid vom (BS) erhalten, (dem ich innerhalb von vier Wochen widersprechen muss, sonst Unanfechtbarkeit).
Nach mühsamer Recherche habe ich herausgefunden, dass der Kläger N. Häring mit dem Hessischen Rundfunk streitet, und nicht mit dem BS. 
Der Beitragsservice ist aber nicht rechtsfähig, 
die Verantwortung für seine Tätigkeit hat daher für jeden Einzelfall die Landesrundfunkanstalt (LRA), für die der BS jeweils tätig ist/war; und das ist hier der HR. 
D.h., man sollte die Forderung der Möglichkeit zur Barzahlung stets gegenüber der zuständigen LRA stellen. Den Mitarbeitern da kann man zudem die Rechtslage gut mit einem Zitat aus dem Beschluss des BVerfG erläutern. Dort heißt es schon im ersten Leitsatz:
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
Zitat: …“§ 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verpflichtet öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten. Ausnahmen lassen sich nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen, sondern setzen eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz voraus.“… 
Ein solches Bundesgesetz gibt es jedoch nicht. Es kann auch nicht durch eine Satzung der LRA ersetzt werden, auch dann nicht, wenn diese Satzung durch die Landesregierung oder den Landesgesetzgeber genehmigt wurde.

 
 
  


Hamburg schenkte Privatbank 47 Millionen Euro: Olaf Scholz traf Cum-Ex-Banker

DrMabuse schrieb am 13.02.20: 
Hamburg schenkte Privatbank 47 Millionen Euro: Olaf Scholz traf Cum-Ex-Banker

Das sind ja Peanuts, wenn man berücksichtigt, dass 100 verdächtige Banken und eine kleine Gruppe Investment-Banker durch sogenannte Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte mit Steuern dem Staat enorme Summen entgangen sind . Laut Panorama und "Zeit" soll es um mindestens 31,8 Milliarden Euro gehen.



DrMabuse schrieb am 17.02.20: 

Die „Reform“ in Deutschland wird anders aussehen: Zusätzliche „Demokratie-Abgabe“ für schwächelnde Kartell-Blätter.



Gemeinsam gegen den Steuerirrsinn!

Die Entmündigung der Bürger nimmt mit dieser Gesetzesänderung ganz neue Dimensionen an. Das kann so nicht weiter gehen, deshalb wird gehandelt!

https://www.godmode-trader.de/analyse/gemeinsam-gegen-den-steuerirrsinn,8115567

Eine einheitliche Transaktionssteuer wäre hier der bessere Weg. Dem Dschungel an Derivaten muss der Gesetzgeber nicht einen weiteren Dschungel an Besteuerungen hinzufügen. 
Auch interessant - die Petition 
ES IST FÜNF NACH ZWÖLF! RETTET UNSERE GASTHÄUSER! FÜR MEHR PORZELLAN STATT PLASTIK!
https://www.openpetition.de/petition/online/es-ist-fuenf-nach-zwoelf-rettet-unsere-gasthaeuser-fuer-mehr-porzellan-statt-plastik
Es ist doch grotesk: Ein gemütliches, gesundes Essen im Sitzen kostet 19% Mehrwertsteuer, im Gehen und Stehen 7%. Verwende ich – ökologisch sinnvoll – bei Buffets Mehrweggeschirr, fallen 19% an, bei Einweggeschirr 7%. Essen im Kindergarten, der Schule oder im Altersheim wird mit 19% beaufschlagt, in der Uni-Mensa – wo nicht jeder hin darf – mit 7%. Oder warum werden beim frischen Salat im Restaurant 19% berechnet, beim umweltunfreundlich plastikverpackten Salat nur 7%?

ValueFreak schrieb am 19.02.20: 
......
Es ist doch grotesk: Ein gemütliches, gesundes Essen im Sitzen kostet 19% Mehrwertsteuer, im Gehen und Stehen 7%. Verwende ich – ökologisch sinnvoll – bei Buffets Mehrweggeschirr, fallen 19% an, bei Einweggeschirr 7%. Essen im Kindergarten, der Schule oder im Altersheim wird mit 19% beaufschlagt, in der Uni-Mensa – wo nicht jeder hin darf – mit 7%. Oder warum werden beim frischen Salat im Restaurant 19% berechnet, beim umweltunfreundlich plastikverpackten Salat nur 7%?

Der bürokratische Irrsinn hat viele Facetten:
Die Grundlagen der Umsatzsteuererhebung sind noch einfach zu verstehen. Doch wie in vielen Bereichen des Steuerrechts gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme und kein Steuergesetz ohne steuerfremde Regelungsziele. So gibt es eben nicht einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, der auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Daneben gibt es eine Gruppe begünstigter Umsätze, auf die nur sieben Prozent Umsatzsteuer anfällt, und einen weiteren Bereich von Umsätzen, die vollständig von der Steuer befreit sind. Allein die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes zur vollständigen Steuerbefreiung verschiedener Leistungen umfassen 28 Aufzählungspunkte mit diversen Unterpunkten. Steuerbefreit sind darin vor allem Leistungen, die der Grundversorgung dienen. So wird auf Mieten, Finanzdienstleistungen, ärztliche Leistungen, Pflegeleistungen, Kulturveranstaltungen und ähnliche Angebote keine Umsatzsteuer erhoben.
Die Aufstellung ist so kompliziert, dass das Finanzministerium sich gezwungen sieht, mit einem mehr als 100 Seiten langen Schreiben zu erläutern, was genau gemeint ist
"Wieso ist es für die Berechnung der Mehrwertsteuer wichtig, ob Flusspferd und Hausschwein biologische Verwandte sind?“ fragt z.B. der Unternehmensberater und Journalist Stefan Horn in seinem Buch „Lexikon des bürokratischen Wahnsinns“ (Ariston Verlag).

Um konkret zu dem Thema "Wo esse ich was" zu werden, muss man sich mit der Besteuerung von Imbissbetrieben beschäftigen um zu erfahren, warum es so wichtig ist, wo er seine Bratwurst isst, und dass ein schmales Brett einen Imbiss viel Geld kosten kann: Verzehrt der Kunde die Bratwurst in einem Imbissbetrieb, nimmt er auch eine Dienstleistung in Anspruch, er nutzt den Tisch und den Raum des Würstchenbraters, um dort zu essen. Nach Ansicht der Steuerexperten überwiegt die Dienstleistung, und damit muss der Imbiss eher mit einem Restaurant verglichen werden. Auf die Bratwurst werden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig.Gibt es aber keine Möglichkeit, die Bratwurst direkt vor Ort zu essen, haben wir es nicht mehr mit einem Restaurant zu tun. Jetzt ähnelt der Imbiss steuerlich dann eher einer Metzgerei, die eine rohe Bratwurst zum späteren Verzehr zu Hause verkauft, und es werden nur noch sieben Prozent Umsatzsteuer erhoben. Um die steuerliche Einordnung einer verkauften Bratwurst wurden schon Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof geführt. Ein Metzger, der vor seinem Ladenlokal einen Grillstand betrieb, hatte seine verkauften Bratwürste auch nach dem Braten mit sieben Prozent Umsatzsteuer versteuert. Das Finanzamt war der Ansicht, das sei zu wenig, er müsse 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Die Begründung: Rund um den Imbissstand war ein 50 Zentimeter breites Brett angebracht, auf dem die Kunden ihre Wurst abstellen und zudem mit Senf und Ketchup verfeinern konnten. Damit sah das Finanzamt den restaurantähnlichen Bewirtungscharakter gegeben und forderte statt des ermäßigten den vollen Steuersatz. (…) Der Europäische Gerichtshof kam schließlich zu dem Ergebnis, dass das Zurverfügungstellen eines 50 Zentimeter breiten Tresens in Form eines umlaufenden Bretts um den Imbissstand die Möglichkeit zum Verzehr vor Ort bietet und damit in der Tat der volle Umsatzsteuersatz zu zahlen ist. Der hartnäckige Metzger muss nun also erhebliche Umsatzsteuer nachzahlen. Denn bei einem Verkaufspreis von 2,50 Euro pro Stück macht das für jede Wurst zusätzliche Umsatzsteuer von 0,24 Euro. Bei einigen Tausend verkauften Würsten im Laufe der Jahre kommt hier schon eine ansehnliche Summe zusammen.
Usw.

Reaktion auf Netflix und Co: ARD-Spielfilme streamingtauglicher 
"Unter dem Konkurrenz-Druck von Netflix und anderen Streamingdiensten wollen die Macher von Spielfilmen und Serien in der ARD immer experimentierfreudiger werden."
Mit Zwangsgebühren ist das kein Problem, nur, was hat das noch mit "Grundversorgung" zu tun?  Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten von ARD und ZDF trifft da schon eher den Nagel auf den Kopf.

Roland Tichy unterliegt Claudia Roth vor Gericht
https://www.tag24.de/nachrichten/stuttgart-roland-tichy-niederlage-gericht-claudia-roth-henryk-broder-tichys-einblick-achse-des-guten-1394165
"Wer lauthals austeilt, beim leisesten Widerspruch aber vor Gericht zieht, macht sich wenig glaubwürdig."

ValueFreak schrieb am 21.02.20: 
Roland Tichy unterliegt Claudia Roth vor Gericht
https://www.tag24.de/nachrichten/stuttgart-roland-tichy-niederlage-gericht-claudia-roth-henryk-broder-tichys-einblick-achse-des-guten-1394165
"Wer lauthals austeilt, beim leisesten Widerspruch aber vor Gericht zieht, macht sich wenig glaubwürdig."

Einige Politiker träumen offenbar von der "guten alten Zeit", als es noch kein Internet gab und die Regierung dank der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender noch die Meinungshoheit hatte.
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Heiko Schrang: Jetzt erst recht, GEZ ade! Ein Interview für alle