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Das ewige Leid mit der Steuer


Mein Dividendenblog wird immer mehr zu einem Steuerblog. Zu keinem Thema bekomme ich mehr Anfragen und Kommentare als zur Quellensteuer auf Dividenden ausländischer Aktien. Wie hoch ist der Steuersatz bei einer bestimmten Aktie? Wie sieht die Dividendenabrechnung in so einem Fall aus? Wie füllt man das Antragsformular für die Rückerstattung aus? Das leidige Steuerthema kostet mich so viel Mühe und Zeit, dass ich beschlossen habe, meine wichtigsten Erkenntnisse einmal kompakt zusammenzufassen. Der Form halber weise ich darauf hin, dass ich kein Steuerberater bin und nur eigene Erfahrungen und Meinungen präsentiere. Und jetzt auf zu einer kurzen Reise durch die verrückte Welt der Dividendenbesteuerung!

Beginnen wir in der Schweiz. Mit Nestlé (A0Q4DC) und Roche (851311) halte ich zwei klassische Schweizer Dividendenaktien im Depot. Auf die Ausschüttungen verlangt die Schweiz eine Verrechnungssteuer von 35%, wobei 20% von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückgefordert werden können. Wie im Rückblick 2017 beschrieben, habe ich im vergangenen Jahr zum ersten Mal einen Antrag für 2015, 2016 und 2017 gestellt. Nachdem es schon zwei Monate gedauert hatte, bis ich endlich den nötigen Stempel meines Finanzamtes auf dem Antragsformular bekam, vergingen weitere sieben Monate, bis die Schweizer den Antrag bearbeitet und das Geld überwiesen hatten. Vor wenigen Tagen gingen umgerechnet 99 Euro auf meinem Girokonto ein. Meine Dividendeneinnahmen über die drei Jahre von insgesamt 14.568 Euro erhöhen sich somit rückwirkend um sage und schreibe 0,68%. Dazu wurden an irgendeiner Stelle auf dem Weg von der Schweiz nach Deutschland auch noch 25 Franken Gebühr einbehalten. Mein Fazit: Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis. Die Rückforderung lohnt sich nur für Großanleger, die überwiegend in Schweizer Aktien investieren.

Ab auf die Bermudas. Dort hat die Brookfield Infrastructure L.P. (A0M74Z) ihren Sitz. Das Unternehmen gehört zu meinen größten Investments und ist dazu noch ein hervorragender Dividendenzahler. Wobei das nicht ganz korrekt ist: Brookfield ist keine Kapitalgesellschaft, die Dividenden zahlt. Sondern eine Personengesellschaft, die Erträge an ihre Anteilseigner ausschüttet. Die sind in der Steuererklärung anzugeben und unterliegen dem persönlichen tariflichen Steuersatz. Das habe ich in einem früheren Beitrag einmal ausführlich beschrieben. Momentan sind die Ausschüttungen bis zu einem Freibetrag steuerfrei. Aber ob der deutsche Gesetzgeber das noch lange durchgehen lässt? 

Weiter nach Kanada. Nach meinem Kauf von Fortis (881347) hat sich in den Blog-Kommentaren eine interessante Diskussion um die Quellensteuer bei kanadischen Aktien entwickelt. Die beträgt 25% auf Dividendenzahlungen. Allerdings stellte sich heraus, dass der Vollzug durch die Depotbanken in Deutschland ganz unterschiedlich abläuft. Manche Broker behalten 25% ein und überlassen es dem Anleger allein, sich 10% aus Kanada zurückzuholen (soweit ich weiß, ist das zum Beispiel bei Consors so). Andere verlangen die Einreichung eines bestimmten Formulars und senken dann den Quellensteuersatz auf 15%. Wiederum anders ist es in meinem Fall: Die ING-DiBa erhebt automatisch nur den reduzierten Satz von 15%, allerdings unter dem Vorbehalt, dass ich bei einer Prüfung das besagte Formular vorlegen kann. Ganz ehrlich: Mir ist auch hierfür der Aufwand zu groß. Ich gehe das Risiko ein, Steuern nachzahlen zu müssen. (Achtung, das soll keine Empfehlung zur Nachahmung sein.)


Über die USA zurück nach Deutschland. Bei uns gelten US-REITs nach der Investmentsteuerreform nicht mehr als Aktien, sondern als Fonds. Das hatte zur Folge, dass die Bank meine Bestände von Realty Income (899744) und W.P. Carey (A1J5SB) zum 31.12.2017 fiktiv veräußert und wieder angeschafft hat. Die Differenz zu meinen tatsächlichen Einstandskursen wird unversteuert als Gewinn bzw. Verlust vorgetragen. Erst wenn ich die Positionen real verkaufe, werden diese Vorträge in der Steuerberechnung berücksichtigt. Nun will ich ja gar nicht verkaufen, sondern nur Dividenden kassieren. Auf diese Erträge fällt ab 2019 eine sogenannte Vorabpauschale an. Ich kann nicht einschätzen, ob und wie diese Abzüge die Rendite meiner Investition schmälern werden. Vorläufig halte ich deshalb an Realty Income und W.P. Carey fest, werde aber auch nicht nachkaufen. Besonders absurd: Deutsche REITs werden weiterhin wie Aktien behandelt.

Meine Erkenntnisse nach 10 Jahren am Aktienmarkt:
  • Die Art der Steuer auf Dividenden, die Höhe der Steuer und die Verfahren zur Steuererhebung und -rückzahlung sind vollkommen unterschiedlich gestaltet und folgen keinem erkennbaren System.
  • Eine gleichmäßige Anwendung der Dividendenbesteuerung durch deutsche Depotbanken ist nicht gegeben.
  • Steuervorschriften werden alle paar Jahre geändert, mit unvorhersehbaren Folgen für Aktieninvestoren und Anlagestrategien. Hört das denn nie auf? Nein, es geht ewig so weiter.
Damit möchte ich das Thema Steuern in diesem Blog abschließen. Es bringt nichts, zuviel Zeit in eine Sache zu investieren, die man nicht beeinflussen kann. Ich konzentriere mich lieber auf die Faktoren, die ich als Privatanleger selbst in der Hand habe: Die Höhe meiner Sparleistung und die Diversifizierung des Anlagekapitals in Qualitätsunternehmen aus verschiedenen Branchen und Herkunftsländern. 

P.S.:
Damit der Blogartikel nicht gar so hoffnungslos endet: Die Niederländer wollen die Quellensteuer auf Dividenden ab 2020 abschaffen (vgl. Bericht auf nzz.ch und Nr. 2.5 des Koalitionsvertrags). Ich war schon immer ein Fan der Niederlande.


Quelle: armercharlie

Schweizer Electronic NA Stock

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Comments

Hallo Armer_Charlie,
ich weiß ja nicht, ob du das hier noch liest. Jedenfalls vielen Dank für deine mehrmaligen Ausführungen zur Besteuerung der Dividenden von Brookfield Infrastructure Partners (BIP). Veranlagst du denn deine BIP-Dividenden weiterhin tariflich? Aktuell hätte das ja wohl über die Anlage KAP-BET zu erfolgen. Und gilt der Freibetrag weiterhin? Ich selbst habe neben BIP auch BEP (Brookfield Renewable Partners) in einem Auslandsdepot und frage mich, wie ich diese (zukünftig korrekt) in meiner Steuererklärung am besten "verwurste". Für 2018 erfolgte dies, ohne Beschwerde seitenes meines Finanzamts, über die Anlage KAP, allerdings habe ich da somit natürlich Abgeltungsteuer pauschal abgeführt ...
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