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Wann muss man die Steuererklärung für 2020 einreichen?


Vergnügungssteuerpflichtig ist die jährliche Steuererklärung wahrlich nicht, aber irgendwann ist dafür leider Deadline. Für das Corona-Jahr 2020 zeigt sich der Fiskus jetzt besonders geduldig.

Abgabetermin für 2020 ist verschoben

Eigentlich müsste man sich jetzt allmählich beeilen, denn die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingehen. Wegen Corona wurde der Abgabetermin für 2020 aber auf den 1. November 2021 verschoben. In Bundesländern, an denen dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, ist man sogar dann noch pünktlich, wenn man erst am 2. November 2021 abgibt.

Der November-Termin gilt aber nur für diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere Selbständige oder Freiberufler. Auch viele Rentenempfänger sind inzwischen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

Fachliche Unterstützung für die Steuererklärung

Doch viele geben die lästige Steuererklärung lieber an Experten ab – an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater. Das hat einen Vorteil: Wer sich von ihnen die Erklärung machen lässt, hat noch länger Zeit: Die Unterlagen müssen für 2020 erst am 31. Mai 2022 eingereicht sein. Normalerweise ist der Stichtag für die Einreichung für steuerliche Beratene der 28. Februar.

Durchschnittliche Steuererstattung: 1051 Euro

So lästig die Arbeit ist, die Mühe lohnt sich für Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sehr oft: Im Durchschnitt bringt eine Steuererklärung ihnen eine Erstattung von 1051 Euro ein, hat das Statistische Bundesamt ausgerechnet.

Zum Hintergrund: Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie zugestimmt. Darin wurde auch beschlossen, die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020 um drei Monate nach hinten zu schieben.

 

 

Beim Blick auf Negativzinsen auf dem Sparbuch kommt keine Freude auf.

Foto: ING

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Quelle Finanzjournalisten


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