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Urteil: Keine Abgeltungsteuer bei Aktiensplit


Sie haben bei einer Unternehmensabspaltung neue Aktien erhalten? Dann müssen sie auf die Papiere keine Abgeltungsteuer zahlen, hat das Finanzgericht München geurteilt (Az.: 8 K 981/17).

Quelle Finanzjournalisten

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