Gastbeitrag: Autoversicherung kündigen
Pünktlich zum Monat November, in dem man sich aufgrund der Kündigungsfristen Gedanken über die Kosten der eigenen Autoversicherung machen sollte, hier ein Gastbeitrag zum aktuellen Thema:
Eine Autoversicherung kündigen kann der Versicherungsnehmer immer dann, wenn die reguläre Kündigungsfrist von zumeist einem Monat vor Vertragsablauf, eingehalten wird. Die Verträge gelten gerade bei der Kfz Versicherung in der Regel innerhalb eines Kalenderjahres, sprich vom 01.01. bis 31.12. Deshalb muss die schriftliche Kündigung beim Versicherer bis 30.11. eines Jahres erfolgen. Terminliche Ausnahme hierzu ergeben sich aus den Versicherungspolicen, wobei die Einhaltung der Monatsfrist zum Autoversicherung kündigen auch hierbei gilt.
Kündigungsvollzug
Eine Autoversicherung kündigen kann man innerhalb der regulären Kündigungsfrist ohne weitere Begründung. Oft sind es jedoch günstigere Vertragsbedingungen bei anderen Anbietern, die den Versicherungsnehmer dazu bewegen, eine bestehende Autoversicherung kündigen zu wollen. Vor allem im Internet kostenfrei bereit stehende Vergleichsrechner ermöglichen es den Verbrauchern, die aktuell günstigsten Tarife der Kfz Versicherer problemlos ausfindig zu machen.
Es ist dem Verbraucher anzuraten, die Kündigung stets in Schriftform beim Versicherer einzureichen. Ebenfalls sollte eine Postüberbringung mit Beleg erfolgen, damit ein terminliches Beweisstück zur Sicherheit vorliegt. Seriöse Versicherungsgesellschaften übermitteln zudem eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an den Kunden.
Mit entsprechender Begründung eine Autoversicherung kündigen zu wollen wird immer dann notwendig, wenn beispielsweise ein Schadensfall, ein Autoverkauf, ein Abmeldung des Kfz (z.B. Wohnungswechsel) und dergleichen mehr vorliegt. Schließlich muss der Versicherer unterrichtet werden, warum die Kündigung ohne Fristeinhaltung erfolgen soll. In diesen Fällen erfolgt überdies eine Abrechnung der Beiträge, die bei Überzahlung an den Versicherungsnehmer zurückerstattet werden.
Des Weiteren existieren so genannte Sonderrechte die es dem Kfz Versicherten ermöglichen, auch außerhalb der regulären Kündigungsfristen eine Autoversicherung kündigen zu können. Hierzu zählen unter anderem nicht fristgerechte Beitragserhöhungen, Policenveränderungen, wie z.B. Typ- oder Regionalklassen ändern, usw.
gesetzliche Regelung
Bei der Kfz Versicherung gilt ferner die gesetzliche Regelung zu beachten, dass jeder Autobesitzer eine Kfz Haftpflichtversicherung besitzen muss. Diese reguliert im Schadensfall in erster Linie die Ansprüche Dritter (Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Die Kfz Haftpflichtversicherung ist normalerweise Teil einer kompletten Autoversicherung, die sich noch über den Kaskobereich erstreckt.
Die bedeutet für den Autobesitzer, dass wenn er eine Autoversicherung kündigen will, ein unverzüglicher Anschlußvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft erfolgen muss. Anderenfalls muss das Kfz abgemeldet oder stillgelegt werden.
Es ist in solchen Fällen ferner möglich, anstatt eine Autoversicherung kündigen zu müssen, auch ein Ruhen der Police mit der Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren. Zumeist erfolgt dann eine zwischenzeitliche Abrechnung und bei Wideraufnahme des Vertrages eine neue Beitragsrechnung mit den dann aktuellen Versicherungskosten.
Und auch hierbei hat der Versicherungsnehmer erneut die Möglichkeit, seine Autoversicherung kündigen zu können, wenn eventuell entstandene Beitragserhöhungen nicht entsprechend begründet wurden.
Quelle: kapitalmarktexperten.de


