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Die Besteuerung der Dividenden von Brookfield Infrastructure


Die Anteile von Brookfield Infrastructure Partners L.P. (A0M74Z) sind nach mehreren Käufen eine der größten Positionen in meinem Aktienportfolio. Allerdings ist die Besteuerung der Dividenden nicht ganz unkompliziert. Nachfolgend möchte ich deshalb beschreiben, wie ich die Erträge von Brookfield Infrastructure in meiner letzten Steuererklärung für 2015 angegeben habe und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergaben. Vorab weise ich darauf hin, dass ich keine Steuerberatung geben darf. Es handelt sich lediglich um einen persönlichen Erfahrungsbericht, der für viele Aktienanleger von Interesse sein könnte.

Ausgangslage
Meine Depotbank schreibt mir die Dividenden von Brookfield Infrastructure stets in mehreren Tranchen gut. Diese unterliegen einem unterschiedlichen Steuerabzug. Überwiegend sind die Ausschüttungen steuerfrei, kleinere Tranchen werden mit Quellensteuern von 10% oder 25% belastet. Was jedoch nicht abgezogen wird, ist die deutsche Abgeltungssteuer. Darauf hat mich die Bank zu Beginn dieses Jahres auch nochmals hingewiesen: In der Erträgnisaufstellung für 2015, die ich zusätzlich zur Jahressteuerbescheinigung bekommen habe. Darin werden die Zahlungen von Brookfield als ergänzende Information unter der Überschrift "Nicht durch das Kreditinstitut versteuerte Erträge" aufgeführt. In Summe waren das bei mir 230,22 EUR. Dann heißt es noch lapidar: "Für die korrekte steuerliche Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater."

Rechtliche Einordnung
Ich habe keinen Steuerberater, erstelle aber seit ein paar Jahren meine Steuererklärungen elektronisch mit Hilfe der Software "tax" der Buhl Data Service GmbH. Mit den dortigen Suchfunktionen und ein wenig Internetrecherche werde ich recht schnell fündig. Brookfield Infrastructure ist eine Limited Partnership mit Sitz auf den Bermuda Inseln. Das entspricht ungefähr einer deutschen Kommanditgesellschaft. Deshalb fallen die Ausschüttungen von Brookfield nicht unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gemäß § 32d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit der Abgeltungssteuer von 25% belastet werden. Stattdessen gilt § 18 des Investmentsteuergesetzes (InvStG), wonach Anleger die Einkünfte von Investitionsgesellschaften in der Rechtsform einer Investmentkommanditgesellschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform nach den allgemeinen steuerlichen Regeln versteuern müssen. Das heißt, die Dividenden von Brookfield Infrastructure werden wie Erträge aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft behandelt und unterliegen dem persönlichen tariflichen Einkommensteuersatz.

Steuererklärung
Damit die Besteuerung ordnungsgemäß erfolgen kann, muss ich die Brookfield-Erträge in Höhe von 230,22 EUR also in der Steuererklärung angeben. Das Steuerprogramm führt mich elektronisch über mehrere Auswahlmöglichkeiten zur passenden Stelle in der Anlage KAP. Im amtlichen Formular würden meine Eintragungen so aussehen:




Neben den Angaben in Zeile 31 und 45 auf Seite 2 der Anlage KAP habe ich die Erträgnisaufstellung der Bank beim Finanzamt eingereicht. Nachfragen seitens des Finanzamtes gab es keine.

Steuerbescheid
Der Steuerbescheid sorgte dann für eine positive Überraschung: Die Dividenden von Brookfield Infrastructure wurden überhaupt nicht besteuert! Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hat das Finanzamt zunächst Einkünfte nach § 32d Abs. 2 EStG von 230 EUR zu meinem Bruttoarbeitslohn hinzugezählt. Um dann jedoch einen "Härteausgleichsbetrag" in genau gleicher Höhe wieder abzuziehen. In den Erläuterungen zum Steuerbescheid heißt es dazu: "Sind Einkünfte im Einkommen enthalten, für die kein Lohnsteuerabzug erfolgt ist, so werden diese Einkünfte wieder vom Einkommen abgezogen, wenn sie insgesamt nicht mehr als 410 EUR betragen. (...) (§ 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV)" Vereinfacht gesagt: Für geringe Nebeneinkünfte bis zu 410 EUR muss ich keine Einkommensteuer bezahlen.

Fazit
Eine Investition in Brookfield Infrastructure L.P. ist steuerlich zwar mit etwas Aufwand verbunden. Solange die Dividenden aber 410 EUR im Jahr nicht übersteigen, erfolgt nach meiner Erfahrung außer den Quellensteuerabzügen von kleineren Teilen der Ausschüttungen keine weitere Besteuerung.
Was bleibt, ist die Unsicherheit über eine mögliche restriktivere Auslegung der Vorschriften oder eine Änderung der Rechtslage. Nach meinen Recherchen werden etwa die Ausschüttungen von Limited Partnerships mit Sitz in den USA weitaus höher besteuert. Bis es soweit kommt, werde ich aber die Dividendeneinnahmen von Brookfield Infrastructure weiterhin genießen.

Mich würde interessieren, wer ähnliche oder andere Erfahrungen mit der Besteuerung der Dividenden von Brookfield Infrastructure gemacht hat.

Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/
http://www.gesetze-im-internet.de/invstg/
http://www.reich-mit-plan.de/2015/05/erklaerung-der-blackstone-group-dividende/
http://www.intelligent-investieren.net/2016/02/was-ist-eine-master-limited-partnership.html
http://www.finanztip.de/haerteausgleich-veranlagungsfreigrenze/



Quelle: armercharlie


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