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Daimler: Zulassungsstopp in Frankreich erhält Unterstützung der EU


Im Kühlmittelstreit der Daimler AG mit Frankreich erhalten die französischen Behörden, bei ihrer Entscheidung einigen Fahrzeugen der Marke Mercedes die Zulassung wegen des Kühlmittels in den Klimaanlagen zu verweigern, jetzt Unterstützung durch die EU.

Anfang Juli hatte Frankreich die Zulassung von neuen Mercedes Modellen der A- und B-Klasse sowie des CLA und SL befristet ausgesetzt, weil die Klimaanlagen der Fahrzeuge noch mit dem klimaschädlichen Kühlmittel „R134a“ befüllt sind. Die französischen Behörden argumentieren damit, dass seit Jahresbeginn bei Neufahrzeugen in der EU ein umweltfreundlicheres Mittel eingesetzt werden müsse. Jetzt erhalten die Behörden in ihrem Handeln Unterstützung durch die EU. Am Dienstag erklärte Industriekommissar Antonio Tajani in Brüssel, dass nach einer vorläufigen Analyse der EU-Kommission einige Fahrzeuge von Daimler tatsächlich nicht in Einklang mit ihrer Typgenehmigung stehen würden. Entsprechend dürften die Modelle in der Europäischen Union weder verkauft noch zugelassen werden.

Für Daimler stellt das eine deutliche Schlappe dar. Nicht nur dass die Fahrzeuge weiterhin in Frankreich keine Zulassung bekommen, mit dem EU-Urteil wird die Beschränkung nun EU-weit gültig. Experten gehen davon aus, dass auf Jahressicht rund 30.000 Fahrzeuge von diesem Zulassungsstopp betroffen sein können. Im seit Monaten schwelenden Streit mit Frankreich um das Kühlmittel, hatte der Konzern sich nachträglich vom Kraftfahrtbundesamt Zulassungsgenehmigungen für die Mercedes-Modelle besorgt, die weiterhin mit dem alten Kältemittel ausgerüstet sind. Die französischen Behörden erkannten diese nachträgliche Zulassungsgenehmigung jedoch nicht an und stellten keine Zulassungspapiere mehr aus. Im Konzern stößt das aktuelle Urteil aus Brüssel auf Unverständnis. "Unsere Fahrzeuge haben eine europaweit gültige Typzulassung. Deshalb steht auch einer Zulassung in den EU-Mitgliedsstaaten nichts im Wege", sagte ein Daimler-Sprecher. Daran würden auch die Aussagen der EU-Kommission nichts ändern.

Daimler weigert sich damit auch weiterhin, die derzeitig einzig möglich Alternative einzugehen und das Kältemittel „R1234yf“ einzusetzen, dass aktuell als einziges die seit Jahresbeginn gültige Richtlinie zur Vermeidung der Erderwärmung erfüllt, die Fahrzeuge mit einer nach 2011 erteilten Typgenehmigung betrifft. Laut Konzernaussagen erweist sich das von den US-Konzernen Dupont und Honeywell entwickelte Gas bei Crashs sowie Lecks im Kühlsystem der Klimaanlagen als gefährlich, da es sich im heißen Motorraum entzünden könne und dann hochgiftige Dämpfe freisetze.

Die EU-Kommission sieht diese Brandgefahr jedoch nicht als erwiesen an und vertritt entsprechend den Standpunkt, dass Deutschland die aktuelle Richtlinie anwenden müsse. Am Mittwoch will die Kommission nun mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten die Situation erörtern.

Geschickter haben sich indes andere Hersteller aus der Problemzone mit der Kühlflüssigkeit herauslaviert. Volkswagen, Audi und BMW verzichteten einfach darauf, die neuen Fahrzeuge als neue Typen zu deklarieren und weisen die aktuellen Produktionen lediglich als Weiterentwicklung bestehender Typen aus. In diesem Fall müssen die Genehmigungen nicht neu ausgestellt werden und die Konzerne können wie bisher das geächtete Kühlmittel „R134a“ nutzen. Allerdings nur bis 2017, dann muss das Mittel endgültig aus den Autoklimaanlagen verschwinden.

Foto by: Andy C (Own work) [CC-BY-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], via Wikimedia Commons

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Seit 1986 beschäftige ich mich mit Wertpapieren. Dabei habe ich vor allem im Bereich der Derivate eine Menge Erfahrungen sammeln können.

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