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Daimler: Unangenehme Nachrichten zur Weihnachtszeit!


Liebe Leser,

laut unserem Wochenrückblick war besonders das Thema Daimler für unsere Leser interessant. Wir erinnern nochmal an unsere Berichterstattung:

  • Der Autobauer Daimler muss sich zum Ausklang des Jahres noch einmal vor Gericht verantworten. Hierbei geht es um den Vorwurf der irreführenden Werbung im Zusammenhang mit niedrigen Abgaswerten.
  • Vor dem Landgericht Stuttgart wird am 20. Dezember eine entsprechende Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Verbrauchertäuschung verhandelt. Die DUH hatte die Klage bereits im Frühjahr eingereicht.
  • Konkret geht es um Dieselfahrzeuge der Mercedes-C-Klasse. Unter anderem heißt es in der entsprechenden Werbebotschaft, dass der Stickoxid-Ausstoß durch eine Abgas-Nachbehandlung um 90 Prozent reduziert werden könne. Verbraucher seien laut DUH durch die angeblich sauberen Diesel-Motoren in die Irre geführt worden.
  • Bereits im Februar hatte die Umwelthilfe gefordert, dass dem besagten Modell die Typgenehmigung entzogen wird. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte im April nach einer großangelegten Kontrolle allerdings keinen Grund zur Beanstandung des Wagens gesehen.
  • Dies könnte indes an einem technischen Kniff liegen. Schon seit geraumer Zeit beklagt die Umwelthilfe, dass bei einigen Diesel-Motoren eine Abschalteinrichtung dafür sorgt, dass bei bestimmten Umgebungstemperaturen die Abgas-Nachbehandlung gedrosselt werde. In einem entsprechenden Rechtsgutachten wurde dieses Vorgehen als rechtswidrig abgetan. Auch ein Gutachten, das dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages vorliegt, gelangte zu diesem Schluss.

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Ein Gastbeitrag von Jennifer Diabatè.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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