Menü
Microsoft selbst warnt vor der Verwendung von Internet Explorer, da er nicht mehr den neuesten Web- und Sicherheitsstandards entspricht. Wir können daher nicht garantieren, dass die Seite im Internet Explorer in vollem Umfang funktioniert. Nutze bitte Chrome oder Firefox.

DGAP-News: Bundesamt für Justiz beauftragt USU für Großprojekt VEGAS


DGAP-News: USU Software AG / Schlagwort(e): Auftragseingänge
Bundesamt für Justiz beauftragt USU für Großprojekt VEGAS

07.12.2021 / 09:50
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Möglingen, 7. Dezember 2021.

Die USU GmbH hat einen vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgeschriebenen Serviceauftrag mit umfangreichen Dienstleistungspaketen gewonnen. Gegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Fachverfahrens für die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen (VEGAS).

Die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen hat sich in den letzten Jahren als wirksames Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung erwiesen. Es stellt sicher, dass Geldstrafen und Geldbußen auch dann vollstreckt werden können, wenn der Betroffene nicht oder nicht mehr in dem Land lebt, in dem die Sanktion verhängt wurde.

Das Fachverfahren VEGAS trägt durch den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung dazu bei, die Bearbeitung von jährlich über 10.000 Vollstreckungshilfeersuchen zu vereinfachen, zu beschleunigen und die am Vollstreckungshilfeverkehr beteiligten Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Das komplexe System muss sehr hohen Verfügbarkeits- und Sicherheitsanforderungen genügen.

Diese Pressemitteilung ist auf der USU-Website abrufbar.


USU Software AG

Als führender Anbieter von Software und Services für das IT- und Customer Service Management ermöglicht USU Unternehmen, die Anforderungen der heutigen digitalen Welt zu meistern. Globale Organisationen setzen unsere Lösungen ein, um Kosten zu senken, agiler zu werden und Risiken zu reduzieren - mit smarteren Services, einfacheren Workflows und besserer Zusammenarbeit. Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung und Standorten weltweit bringt das USU-Team Kunden in die Zukunft.

Neben der 1977 gegründeten USU GmbH gehören auch die Tochtergesellschaften USU Technologies GmbH, USU Solutions GmbH, USU Solutions Inc. sowie USU SAS zu der im Prime Standard der Deutschen Börse notierten USU Software AG (ISIN DE 000A0BVU28).

Weitere Informationen: https://www.usu.com


Kontakt

USU Software AG
Corporate Communications
Dr. Thomas Gerick
Tel.: +49 (0) 71 41 - 48 67 440
Fax: +49 (0) 71 41 - 48 67 300
E-Mail: [email protected]

USU Software AG
Investor Relations
Falk Sorge
Tel.: +49 (0) 71 41 - 48 67 351
Fax: +49 (0) 71 41 - 48 67 108
E-Mail: [email protected]



07.12.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: USU Software AG
Spitalhof
71696 Möglingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)7141 4867-0
Fax: +49 (0)7141 4867-200
E-Mail: [email protected]
Internet: www.usu-software.de
ISIN: DE000A0BVU28
WKN: A0BVU2
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1254665

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1254665  07.12.2021 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1254665&application_name=news&site_id=sharewise

USU Software AG Aktie

18,55 €
-0,81 %
Ein geringfügiger Verlust für USU Software AG heute, um -0,81 %.

Like: 0
Teilen
Die EQS Group ist ein internationaler Anbieter von regulatorischen Technologien in den Bereichen Corporate Compliance und Investor Relations. Mehrere tausend Unternehmen weltweit schaffen mit der EQS Group Vertrauen, indem sie komplexe Compliance-Anforderungen erfüllen, Risiken minimieren und transparent mit Stakeholdern kommunizieren.

Rechtlicher Hinweis

Kommentare